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Die AHV-Rente in der Schweiz im Jahr 2021: Aktuelle Zahlen und häufige Fragen
Am 1. Januar 2021 sind die AHV- und IV-Renten in der Schweiz an das aktuelle Preis- und Lohnniveau angepasst worden. Wir verschaffen Ihnen nachfolgend einen Überblick über die wichtigsten aktuellen Kennzahlen und geben Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen zur AHV-Rente, etwa wie Sie Beitragslücken schliessen können oder ob sich ein Rentenaufschub finanziell lohnt.
MoneyPark bietet Ihnen eine umfassende Vorsorgeberatung. Wir analysieren Ihre persönliche Situation im Detail und finden so die passende Vorsorgelösung für jeden Lebensabschnitt für Sie.

1. Säule: Aktuelle Kennzahlen zur AHV-Rente
- Seit dem 1. Januar 2021 beträgt die AHV-Minimalrente bei voller Beitragsdauer monatlich 1195 Franken.
- Die maximale AHV-Rente wurde bei voller Beitragsdauer auf 2390 Franken angehoben.
- Bei Ehepaaren steht die Höchstgrenze (Plafonierungsgrenze) neu bei 3585 Franken.
- Bei selbstständigen und nicht-erwerbstätigen Personen wurde der Mindestbeitrag für AHV, IV und EO (Erwerbsersatzordnung) auf jährlich 503 Franken angehoben, der Maximalbeitrag steht neu bei 25'150 Franken (nicht-erwerbstätige Personen).
- Der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV liegt neu bei 958 Franken, während der Maximalbeitrag auf neu 23'950 Franken stieg.
10 häufige Fragen zur AHV-Rente – hier finden Sie die Antworten
1. Wird bei der AHV-Rente die Teuerung jedes Jahr berücksichtigt?
Nein, eine Anpassung der AHV-Rente an den aktuellen Lohn- und Preisindex findet nur jedes zweite Jahr statt.
2. Erhält man die AHV-Rente automatisch?
Nein, der Bezug der AHV-Rente setzt eine Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse voraus, welche drei Monate vor dem 64. Geburtstag (Frauen) bzw. dem 65. Geburtstag (Männer) erfolgen sollte. So wird die pünktliche Auszahlung der Rente sichergestellt.
3. Werden bei der Berechnung der AHV-Rente alle Beitragsjahre gleich gewichtet?
Beiträge, die schon länger zurückliegen, werden über einen Aufwertungsfaktor an das heutige Niveau angeglichen. Interessant ist, dass das letzte Beitragsjahr bei der Rentenberechnung gar nicht berücksichtigt wird. So zahlen Versicherte, die im Dezember geboren wurden, während zwölf Monaten AHV-Beiträge ein, ohne jemals von diesen zu profitieren.
4. Lohnt sich ein Rentenaufschub finanziell?
Mit einem Aufschub der AHV-Rente erhöht sich diese signifikant. Arbeitet man nach dem Erreichen des offiziellen Rentenalters ein Jahr weiter, so erhöht sich die AHV-Rente um 5.2%. Arbeitet man ganze fünf Jahre weiter, erhöht sich die Rente gar um rund einen Drittel. Ehepaare mit plafonierten Renten profitieren davon, den Rentenaufschub genau zu berechnen.
5. Muss man auch in die AHV einzahlen, wenn man nichts verdient?
Ob Hausmann, Hausfrau, Studierender oder Privatier: sie alle müssen AHV-Beiträge leisten. Erwerbstätige Zahlen ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, Nichterwerbstätige ab dem Jahr, in dem sie 21 Jahre alt werden.
6. Können Beitragslücken geschlossen werden?
Bei fehlenden Beitragsjahren wird die AHV-Rente anteilsmässig gekürzt. Während Männer 44 Beitragsjahre benötigen, um keine Lücken aufzuweisen, sind es bei Frauen 43 Jahre. Lücken können beispielsweise dann entstehen, wenn man zeitweise ausserhalb der Schweiz erwerbstätig war oder während des Studiums nicht zumindest den minimalen AHV-Beitrag geleistet hat. Fehlende AHV-Beiträge können innerhalb von fünf Jahren nachgezahlt werden. Aber selbst wenn diese Frist verstreicht, bedeutet das noch nicht, dass zwangsweise Lücken entstehen: Hat man nämlich schon vor dem 21. Lebensjahr AHV-Beiträge geleistet, so verwendet die Ausgleichskasse diese, um mögliche Lücken zu schliessen.
7. Kann man sich eine Frühpensionierung nur dann leisten, wenn man viel verdient hat?
Bezieht man die AHV-Rente ein Jahr im Voraus, so reduziert sich die zukünftige Rente um 6.8%, bei zwei Jahren sind es 13.6%. Um diese Kürzung, welche während des gesamten Rentenalters bestehen bleibt, auszugleichen, sollte im Voraus sichergestellt werden, das genügend finanzielle Mittel vorhanden sind. Jedoch ist eine Frühpensionierung auch für Kleinverdiener eine Option, da diese oftmals Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Diese Ergänzungsleistungen können schon in den Vorbezugsjahren beansprucht werden und helfen, die verringerte Rente auszugleichen. Achtung: Bei einer Frühpensionierung zahlen Sie bis zum Erreichen des offiziellen Rentenalters weiterhin AHV-Beiträge, es sei denn, der Ehepartner ist noch erwerbstätig. In diesem Falle leistet der verdienende Ehepartner die Beiträge beider Personen.
8. Wann besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung?
Reicht der Bezug einer AHV- oder IV-Rente nicht oder nur sehr knapp, um die grundlegenden Bedürfnisse des Versicherten zu decken, besteht Anspruch auf staatliche Ergänzungsleistungen. Die Ergänzungsleistungen sollen sicherstellen, dass die minimalen Lebenskosten gedeckt werden, wenn die AHV- Rente und andere Einkommen dazu nicht ausreichen. Ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht oft schon dann, wenn die gesamten Einnahmen nur minimal höher sind als das Total der Ausgaben.
9. Was passiert mit der AHV-Rente, wenn ein Ehepartner verstirbt?
Beim Tod eines Ehepartners wird die AHV-Rente des anderen Ehepartners neu kalkuliert. Er oder sie erhält in der Folge eine AHV-Rente wie eine alleinstehende Person, jedoch zusätzlich noch einen Witwen- bzw. Witwerzuschlag von 20%.
10. Wie stelle ich sicher, dass mein Arbeitgeber den AHV-Beitrag bezahlt?
Es lohnt sich, ca. alle fünf Jahre einen Auszug des individuellen AHV Kontos zu bestellen, um sicherzugehen, dass der Arbeitgeber die vom Lohn automatisch abgezogenen AHV-Beiträge auch tatsächlich der Ausgleichskasse überweist. Entdeckt man Lücken, muss die AHV innerhalb von 30 Tagen informiert werden. Allerdings liegt hier die Beweislast beim Versicherten, was bedeutet, dass im Ernstfall sämtliche Lohnabrechnungen aufbewahrt worden sein müssten.Weitere Informationen finden Sie auf unseren Übersichtsseiten zu den Themen AHV 21, Altersvorsorge und Rente.
Mit privater Vorsorge den gewohnten Lebensstandard halten
Die AHV-Rente (1. Säule) reicht selbst zusammen mit dem Einkommen aus der Pensionskasse (2. Säule) in den meisten Fällen nicht, um den gewohnten Lebensstandard von vor der Pensionierung zu halten. Gerade bei hohen Einkommen ist man deshalb auf die private Vorsorge der 3. Säule angewiesen, da hier der finanzielle Unterschied im Ruhestand besonders gross ist. MoneyPark analysiert Ihre persönliche Situation im Detail und bespricht zusammen mit Ihnen Ihre finanziellen Wünsche und Ziele für die Zeit nach der Pensionierung. Wenn auch Sie mit einer optimalen Vorsorgelösung den Ruhestand sorgenfrei geniessen möchten, freuen wir uns über Ihre Anfrage.
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