1. und 2. Hypothek: So finanzieren Sie optimal die eigenen vier Wände

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Die Finanzierung einer Immobilie gibt es nicht von der Stange. Vielmehr muss sie wie ein Massanzug sitzen: Form, Grösse, Zuschnitt – alles muss individuell auf den Träger stimmen. Deshalb ist die sogenannte 2. Hypothek im Rahmen einer Baufinanzierung auch kein Muss. Wer das notwendige Eigenkapital aufbringen kann, benötigt nur eine Hypothek. Die 1. Hypothek ist auf maximal 65 bis 70 Prozent des Werts der Immobilie beschränkt. Besteht trotz 1. Hypothek zum Eigenkapital noch eine Lücke, kann diese durch eine 2. Hypothek gefüllt werden. 1. und 2. Hypothek zusammen sind ebenfalls begrenzt: Maximal 80 Prozent der Kauf- oder Bausumme können über eine Belehnung via Hypothek finanziert werden.

1. und 2. Hypothek abschliessen? Der Finanzierungsbedarf entscheidet

Wer eine Hypothek aufnimmt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gehört dazu auch, dass Hypothekarnehmer Eigenkapital einbringen müssen. Mindestens 20 Prozent der Bau- oder Kaufsumme beträgt der Pflichtanteil: Je nach Grösse, Lage und Ausstattung des Objektes sind da schnell 150‘000 bis 200‘000 Franken nötig. Diese Kosten müssen Sie über eigenes Vermögen, Verkäufe anderer Werte, Guthaben aus der 2. und 3. Säule (zu maximal 10% des Verkehrswerts), Ihre Lebensversicherung oder Erbvorzüge selbst aufbringen. Nur der Betrag, der über die 20 Prozent Eigenkapital hinausgeht, lässt sich mittels Fremdkapital finanzieren. Die Hypothek ist dann in einer von drei Formen möglich:

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Die 1. Hypothek wird nur bis zu einem bestimmten Anteil des Verkehrswerts einer Immobilie gewährt. Je nach Anbieter liegt die Grenze zwischen 65 und 70 Prozent Belehnung. Die 2. Hypothek deckt gegebenenfalls die fehlenden 10 bis 15 Prozent der Belehnung. Bei der Auswahl bestehen grundsätzlich dieselben Optionen wie bei der 1. Hypothek. Als so genannte Nachrangshypothek wird die 2. Hypothek aber etwas höher verzinst. Durchschnittlich liegen die Hypozinsen der zweiten Hypothek etwa 0,5 – 1 Prozentpunkte über denen der ersten Hypothek.

Im folgenden Video-Beitrag erklären wir, was es mit der Tranchierung von Hypotheken auf sich hat:


Erste und zweite Hypothek

Bei der 2. Hypothek besteht die Pflicht zur Amortisation

Neben der etwas höheren Verzinsung besteht der wesentliche Unterschied zwischen 1. und 2. Hypothek in den Regelungen zur Amortisation. Während die erste Hypothek im Prinzip keine Laufzeitgrenze besitzt und damit nicht nach einer bestimmten Anzahl von Jahren zurückgezahlt sein muss, ist dies bei der zweiten Hypothek anders. Hier besteht eine Amortisationspflicht. Das bedeutet, dass diese Hypothek innert eines bestimmten Zeitraums oder bis zum Erreichen einer Altersgrenze amortisiert sein muss. Abhängig vom Anbieter weichen die Details leicht voneinander ab, aber in der Regel muss die Amortisation der 2. Hypothek innert 15 Jahren oder bis zum Erreichen des Pensionsalters erfolgen – je nachdem, was eher eintritt.

Mit MoneyPark finden Sie die optimale 1. und 2. Hypothek

MoneyPark unterstützt Sie bei der Suche nach der optimalen Finanzierung für Ihre eigenen vier Wände. In unseren Filialen beraten wir Sie umfassend zu allen Fragen rund um das Thema Hypotheken und begleiten Sie durch den gesamten Finanzierungsprozess. Unsere Spezialisten bestimmen dabei auch die passgenaue Finanzierungsstrategie: Welche Hypothekarform kommt für Sie in Frage? Ist eine 2. Hypothek notwendig? Durch unser grosses Partnernetzwerk haben Sie Zugang zu mehr als 150 Finanzierungspartnern in der gesamten Schweiz und profitieren von den jeweils bestmöglichen Offerten. Mit uns schliessen Sie sowohl die 1. Hypothek als auch die 2. Hypothek zu optimalen Konditionen ab und können den Traum vom Eigenheim unbeschwert geniessen.

Aktuelle Hypotheken-Zinssätze

Die angezeigten Zinssätze sind aktuelle Topkonditionen. Ihr persönlicher Zinssatz kann aufgrund von Belehnung, Tragbarkeit, Hypovolumen und Objektstandort abweichen.

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