Belehnungsrechner

Wer eine Hypothek für einen Immobilienkauf aufnimmt, muss mindestens 20% des Objektwerts in Form von Eigenmitteln beisteuern. Oder anders gesagt: Die Belehnung darf 80% nicht überschreiten. Mit unserem Belehnungsrechner erfahren Sie schnell und einfach, ob Ihre Belehnung Innerhalb dieser Richtlinie liegt.

Belehnung
Die Belehnung bezeichnet die Hypothekarsumme im Verhältnis zum Objektwert. Beinahe alle Anbieter akzeptieren eine Belehnung von maximal 90%.
Der Wert des Objekts. Dieser kann vom Kaufpreis abweichen.
Die Summe verfügbarer Eigenmittel. Eigenmittel reduzieren die Belehnung. Eigenmittel umfassen Bargeld, freies Vermögen, Lebensversicherungs-Policen und Vermögen aus der 2. und 3. Säule.
Ihre Belehnung beträgt
80%

Informationen zu Objektwert und Eigenmitteln

Als Objektwert können Sie den Kaufpreis der Liegenschaft exklusive Steuern und Gebühren angeben. Zu Eigenmitteln gehören Ersparnisse, Wertschriften und Erbschaften, welche Sie zur Finanzierung einsetzen wollen. Die Eigenmittel sollten mindestens 20% des Objektwerts betragen. Davon dürfen bis zu 50% auch aus Ihrem PK-Guthaben kommen.

Höhe der Hypothek

CHF580'000

Höhe der Hypothek

80%

Eigenmittel
CHF145'000

Minimum an Eigenmitteln

Die Eigenmittel sollten mindestens 20% des Objektwerts betragen.

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Alles zur Belehnung bei Hypotheken

Für die Aufnahme einer Hypothek bei einem Finanzinstitut gelten gewisse Bedingungen, welche vom Hypothekarnehmer erfüllt werden müssen. Eine davon betrifft das Verhältnis der Eigenmittel des Kunden zum Kaufpreis der Immobilie. Dieses Verhältnis wird Belehnung genannt. Üblicherweise müssen mindestens 20% des Kaufpreises der Immobilie vom Kunden selbst getragen werden. Das bedeutet, dass Finanzinstitute nur Hypotheken vergeben, welche maximal 80% des Objektwerts abdecken, oder anders gesagt: Die Belehnung darf höchstens 80% betragen. Dieser Maximalwert benötigt allerdings die Aufnahme von zwei Hypotheken: Die erste Hypothek deckt meist 65% ab, während die zweite Hypothek die restlichen 15% abdeckt. Für Personen, welche älter als 65 Jahre sind, beträgt die Belehnungs-Obergrenze im Normalfall lediglich 65%.

Eigenmittel des Hypothekarnehmers: Eigenmittel sind Gelder, die der potenzielle Immobilienkäufer für den Kauf seines Eigenheims zur Verfügung hat. Diese können aus folgenden Quellen stammen: Ersparnisse (z.B. Bankkonten), Verkauf von Wertschriften, Erbvorbezug, Privatdarlehen sowie Bezug von Geldern aus der Säule 3a. Mittel aus den aufgeführten Quellen werden als „echte Eigenmittel“ bezeichnet. Diese müssen mindestens 10% des Kaufpreises abdecken. Die andere Hälfte der benötigten Eigenmittel darf für selbstbewohntes Wohneigentum durch eine Verpfändung oder einen Vorbezug von Pensionskassengeldern finanziert werden.

Mit unserem Belehnungsrechner brauchen Sie lediglich den Objektwert Ihrer Traumimmobilie und Ihre vorhandenen Eigenmittel anzugeben, und schon erfahren Sie, ob Ihre Belehnung im grünen Bereich liegt. Für eine detaillierte Rundum-Beratung zu Ihrer Hypothek lohnt es sich, einen persönlichen Beratungstermin in einer unserer Filialen zu vereinbaren. Unsere erfahrenen Berater finden für Sie die beste Lösung aus den Angeboten von mehr als 100 Anbietern und definieren zusammen mit Ihnen die optimale Finanzierungsstrategie für Ihre individuelle Situation. Wenn auch Sie von professioneller, unabhängiger Hypothekarberatung profitieren möchte, freuen wir uns über Ihre Anfrage! Jetzt Beratung anfordern.

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