Die Rente 2023 in der Schweiz

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Das Schweizer Vorsorgesystem setzt sich aus gesetzlichen, beruflichen und privaten Vorsorgeeinrichtungen zusammen. Diese sichern Menschen im Rentenalter sowie bei Invalidität ab und Hinterbliebene bei Todesfällen. Die einzelnen Säulen stehen dabei für folgende Vorsorgebereiche:

  • 1. Säule als staatliche Vorsorge
  • 2. Säule als berufliche Vorsorge
  • 3. Säule als private Vorsorge
Rente Schweiz

1. Säule – Die gesetzliche Rente

Die 1. Säule besteht aus der Invaliden- sowie der Alters- und Hinterlassenenversicherung und Ergänzungsleistungen (IV, AHV und EL), wobei die AHV entscheidend für die Rente ist. Durch sie sollen im Rentenalter die grundlegenden Lebenshaltungskosten der versicherten Person abgedeckt werden. Es handelt sich dabei um eine umlagefinanzierte Volksversicherung, bei der die Mitgliedschaft für alle in der Schweiz lebenden Personen verpflichtend ist. Der Arbeitnehmerbeitrag wird vom Arbeitgeber bei Lohnzahlungen abgezogen und mit dem Arbeitgeberanteil an die Ausgleichskassen überwiesen.

Über die Höhe der Rente entscheiden die Beitragsjahre und das durchschnittliche Jahreseinkommen. Wenn Lücken bei der Einzahlung in die AHV entstehen, mindert dies unmittelbar die Höhe der Rente. In der Regel beträgt die Rentenkürzung mindestens 2,3 Prozent pro fehlendes Beitragsjahr, und die vollständige Rente wird jenen bezahlt, die ab dem 20. Lebensjahr bis zum Renteneintrittsalter (Männer 65 Jahre, Frauen 64 Jahre) einzahlen. Bei der Rentenberechnung werden ausserdem Erziehungs- und Betreuungsgutschriften berücksichtigt. Darüber hinaus wird die Rente sowohl nach unten als auch nach oben begrenzt, dabei darf die Höchstrente nur doppelt so viel betragen wie die Mindestrente. Die Ober- und Untergrenze werden laufend angepasst.

2. Säule – die berufliche Vorsorge

Während die Funktion der 1. Säule bzw. der AHV-Rente eine existenzsichernde ist, sollen die Zahlungen in die 2. Säule eine Lebensführung ermöglichen, die mit der des Erwerbsalters vergleichbar ist. Das Renteneinkommen aus 1. und 2. Säule soll etwa 60 Prozent des letzten Lohns betragen. Die Versicherung in der 2. Säule ist für diese Arbeitnehmer obligatorisch, die bereits der 1. Säule angehören und deren Einkommen mindestens CHF 22'050 (Stand 2023) beträgt. Freiwillig ist die Versicherung dagegen für Selbstständige. Neben der Altersrente werden in der 2. Säule auch Invalidität und Hinterlassene mitversichert.

Ab dem 25. Lebensjahr beginnt die Sparphase, in der Versicherte entsprechend dem Kapitaldeckungsverfahren auf ein individuelles Konto (Pensionskasse) ein verzinstes Altersguthaben einzahlen. Über einen jährlichen Umwandlungssatz von 6,80 Prozent für Männer und 6,80 Prozent für Frauen (Stand: 2023) fliesst das Altersguthaben in die Altersrente ein. Das Altersguthaben setzt sich aus Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammen und wird in sogenannte Vorsorgeeinrichtungen eingezahlt. Dabei gilt, dass der Anteil des Arbeitgebers mindestens so hoch sein muss wie der Anteil aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer.

Die 3. Säule – private Vorsorge für gleichbleibenden Lebensstandard

Wer keinerlei Einbussen beim Lebensstandard hinnehmen will, ist bei der Rente in der Schweiz in der Regel auf die private Altersvorsorge angewiesen. Das gilt insbesondere für hohe Einkommen, da die systembedingte Versorgungslücke der 1. und 2. Säule mit der Höhe des Einkommens grösser wird. Innerhalb der 3. Säule unterscheidet man zwischen der gebundenen (3a) und der freien Vorsorge (3b).

3a: Hier können Gelder entweder in festverzinslichen Anlageformen oder in Anlagefonds eingezahlt werden. Der Staat unterstützt dies mit steuerlichen Erleichterungen. Bei Personen, die einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung angehören (2. Säule), liegt der vom Einkommen steuerlich absetzbare Betrag bei CHF 7056 (Stand 2023). Bei Personen, die keiner Vorsorgeeinrichtung angehören bei CHF 35'280 (Stand 2023). Der angesparte Betrag ist zweckgebunden.

3b: In der freien Säulen werden alle Anlageformen zur Vorsorge zusammengefasst, die steuerlich nicht begünstigt werden können. Dazu können Aktienfonds, Anleihen oder auch Rohstoffanlagen gehören. Das hier angesparte Kapital ist nicht zweckgebunden. Für seine Verfügung gelten allein die Bestimmungen des jeweiligen Finanzprodukts.

MoneyPark plant mit Ihnen ein Altersvorsorgekonzept, das individuell abgestimmt ist und die Möglichkeiten der gesetzlichen, beruflichen und privaten Vorsorge bestmöglich ausschöpft. Wir optimieren Steuerspareffekte, beraten Sie in Ausnahmesituationen wie Scheidungen und verhelfen Ihnen zu ausgewogenen Anlageprodukten.

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