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Die überobligatorische Vorsorge in der 2. Säule
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Jetzt Beratung anfordernNeben den Mindestleistungen in der 2. Säule (Berufliche Vorsorge, BVG) können Versicherte hier auch überobligatorische Vorsorge betreiben. Diese zusätzlichen Leistungen können, abhängig von der Pensionskasse, ganz unterschiedlich aussehen. Nur wer die Regelungen seiner Vorsorgeeinrichtung kennt und über Höhe und Umfang möglicher Zusatzleistungen Bescheid weiss, kann die berufliche Vorsorge in der 2. Säule intelligent in der privaten Vorsorge (3. Säule) ergänzen.

Wann die überobligatorische Vorsorge beginnt
Die berufliche Vorsorge ist für jeden Arbeitnehmer ab einem Jahreslohn von 21’510 Franken Pflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind ab dieser Eintrittsschwelle dazu verpflichtet, in die 2. Säule einzuzahlen. Die Beiträge dienen zum einen dazu, ein Alterskapital aufzubauen, und zum anderen, um Invalidität und Hinterbliebene abzusichern. Allerdings ist der versicherte Lohn gedeckelt. Seit dem 1.1.2021 beträgt der maximal versicherte Jahreslohn 60'945 Franken. Wenn eine Pensionskasse Leistungen über dem Maximalbetrag anbietet, wird dies als überobligatorische Vorsorge bezeichnet. Beim versicherten Lohn ist ausserdem der Koordinationsabzug zu berücksichtigen, der dazu dient, die 1. und 2. Säule aufeinander abzustimmen.
Zinsgestaltung und Bindung in der 2. Säule
Während für den obligatorisch eingezahlten Betrag ein Mindestzins garantiert wird, bestimmt in der überobligatorischen Vorsorge allein die Pensionskasse, wie sie die Verzinsung gestaltet. Grundsätzlich ist das Altersguthaben der Pensionskasse zweckgebunden und für die Altersvorsorge vorgesehen. Allerding gelten in bestimmten Situationen Ausnahmeregelungen. So können Versicherte das Kapital der BVG vorzeitig beziehen, wenn sie sich selbstständig machen, Wohneigentum für den Selbstbezug erwerben oder nachgewiesenermassen aus der Schweiz auswandern.
Allerdings gibt es seit Juni 2007 eine Einschränkung für den Fall der Auswanderung. Der Barbezug des BVG-Kapitals ist nicht mehr möglich, wenn eine Person in ein EU-Land oder nach Norwegen und Island auswandert. Dagegen lässt sich der überobligatorische Anteil in dem Fall weiterhin auszahlen.
Der Vorsorgeausweis informiert über die überobligatorische Vorsorge
Wie zuvor erwähnt, regeln die einzelnen Pensionskassen, ob und welche überobligatorische Vorsorge betrieben wird. Dies kann beispielsweise in Form höherer Beiträge für das Alterskapital oder die Invalidenrente geschehen. Der jährlich ausgestellte Vorsorgeausweis informiert Sie über den aktuellen Stand des Alterskapitals und den Stand beim Renteneintritt sowie die Höhe der Versicherungsleistungen.
Die 3. Säule als Ergänzung bei überobligatorischen Leistungen
Die überobligatorischen Leistungen sind nicht dafür geeignet, die Einkommenslücke zwischen der dem Erwerbs- und Renteneinkommen zu schliessen. Dafür ist die private Vorsorge gedacht. Hier können Sie einerseits aus einer grossen Auswahl an Spar-, Anlage- und Versicherungsprodukten wählen und andererseits in der gebundenen Vorsorge von steuerlichen Vorteilen profitieren. Es besteht dabei die Möglichkeit, Beiträge in die Säule 3a bis zu einem Maximalbetrag vom steuerbaren Erwerbseinkommen abzuziehen. Ausführliche Informationen zur Säule 3a erhalten Sie hier.
Wir helfen Ihnen dabei, die beruflichen Vorsorgeleistungen und die private Vorsorge optimal zu koordinieren. Wir beraten Sie ebenso kompetent wie unabhängig und greifen auf ein grosses Netzwerk mit mehr als 150 Finanzierungspartnern zurück, damit Sie die bestmögliche Auswahl an Produkten haben und gleichzeitig von Steuerersparnissen profitieren.
Aktuelle Hypotheken-Zinssätze
Die angezeigten Zinssätze sind aktuelle Topkonditionen. Ihr persönlicher Zinssatz kann aufgrund von Belehnung, Tragbarkeit, Hypovolumen und Objektstandort abweichen.
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