Die staatliche Vorsorge im Schweizer 3-Säulen-System

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Die staatliche Vorsorge (1. Säule) bildet das Fundament des 3-Säulen-Systems und dient der Existenzsicherung. Neben ihr soll die 2. Säule (Pensionskasse) Angestellten ein Vergleichbares Einkommen nach der Pensionierung sichern. Allerdings bleibt auch bei planmässiger Einzahlung in die 2. Säule eine Lücke zum Erwerbseinkommen. Die private Vorsorge (3. Säule) soll dazu dienen, diese zu schliessen. Der Staat unterstützt Einzahlungen in die Säule 3a mit steuerlichen Vorteilen.

Staatliche Vorsorge

Was die staatliche Vorsorge (1. Säule) im Einzelnen leistet

Die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll im Alter die Existenz sichern und Hinterlassene beim Tod des Ehepartners oder eines Elternteils vor finanzieller Not schützen. Wenn die Bezüge aus der AHV nicht für das Existenzminium ausreichen, sieht die staatliche Vorsorge Ergänzungsleistungen (EL) vor. Die Invalidenversicherung (IV) soll derweil Erwerbstätige bei Invalidität absichern.

Versichert ist jede Person, die in der Schweiz wohnt bzw. einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Bei der staatlichen Vorsorge handelt es sich um eine umlagefinanzierte Sozialversicherung, in der die Arbeitnehmerbeiträge für Altersrenten und andere Leistungen herangezogen werden. Dabei dient die Beitragshöhe als Grundlage für die Rentenberechnung. Für jeden Versicherten ist ein individuelles Konto angelegt, das Einkommen, Beiträge und Betreuungsgutschriften für Kinder bis 16 Jahre erfasst.

Die Beiträge in der staatlichen Vorsorge

Beitragspflichtig sind alle Einwohner der Schweiz mit Ausnahme von Kindern und Rentnern. Bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beginnt die Einzahlung ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres. Wer keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, ist ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Lebensjahres verpflichtet, Beiträge für die staatliche Vorsorge zu entrichten. Die Beitragshöhe wird auf Basis der Arbeitslosenentschädigung und der Vermögensverhältnisse berechnet. Sollte eine Person im Rentenalter einer Erwerbstätigkeit nachgehen, muss diese ebenfalls in die staatliche Vorsorge einzahlen, wenn das Einkommen die gesetzlichen Freibeträge übersteigt.

Bei angestellten Erwerbstätigen bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu jeweils 50 % den Beitragssatz. Selbstständige haben diesen vollständig selbst zu entrichten. Während die Sätze für die AHV und die IV bei Angestellten einheitlich sind, hängen sie bei Selbstständigen vom Einkommen ab. Beitragslücken können innert 5 Jahren geschlossen werden; wenn dies nicht geschieht, droht eine Kürzung der staatlichen Vorsorge.

Der Bezug der staatlichen Vorsorge

Die Altersrente ist ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter beziehbar, wobei die Rentenhöhe durch einen Mindest- und einen Maximalbetrag begrenzt ist (Stand 2021):

  • Einzelperson Minimum: CHF 14'340
  • Einzelperson Maximum: CHF 28'680
  • Ehepaare Minimum: CHF 21'510
  • Ehepaare Maximum: CHF 43'020

Es besteht die Möglichkeit, die Altersrente 1 oder 2 Jahre vor dem regulären Rentenalter zu beziehen. Das geht allerdings mit einer lebenslangen Kürzung von 6,8 % pro Jahr einher. Der Beginn des Rentenbezugs kann bis zu 5 Jahre aufgeschoben werden. Dies bedingt einen prozentualen Aufschlag zur regulären Pension.

Die Invalidenrente wird ausgezahlt, wenn eine Person gar nicht mehr oder nur bedingt erwerbsfähig ist. Bevor dies geschieht, werden eine Reihe von Massnahmen zur Eingliederung in das Berufsleben ergriffen. Bei anerkannter Invalidität bemisst sich die Höhe der Rente der staatlichen Vorsorge am Invaliditätsgrad. Ab einem Grad von 70 % wird die volle Rente ausgezahlt. Wer die Invalidenrente bezieht und verwitwet ist, erhält einen Zuschlag von 20 % zur Invalidenrente. Die Invalidenrente wird bei Erreichen des Renteneintrittsalters durch die Altersrente abgelöst.

Die staatliche Vorsorge dient allein der Existenzsicherung, und im Zuge einer alternden Gesellschaft wird die Vorsorge in der 2. und besonders 3. Säule zunehmend wichtiger werden. Die MoneyPark-Berater helfen Ihnen, einen individuell angepassten und durchdachten Vorsorgeplan zu entwerfen.

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