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Kapitalleistungen aus der Vorsorge beziehen und besteuern
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Jetzt Beratung anfordernKapitalleistungen aus der Vorsorge der 3. Säule werden in der Schweiz ebenso wie Einkünfte aus Taggeldern und Kapitalabfindungen versteuert. Sowohl der vorzeitige Bezug als auch der ordentliche Bezug des angesparten Kapitals aus der 3. Säule verlangen eine unmittelbare Besteuerung der Kapitalleistung. Der Bank- oder Versicherungspartner, über den die Vorsorgevereinbarung lief - auch Vorsorgeträger genannt - muss den Betrag umgehend der Eidgenössischen Steuerverwaltung melden. Der anfallende Steuerbetrag wird daraufhin von der Steuerverwaltung ermittelt und durch das kantonale beziehungsweise Gemeindesteueramt eingezogen. Die gebundene Vorsorge der Säule 3a wird dabei gesondert, d.h. losgelöst von der ordentlichen Steuer, besteuert. So wird man durch die Auszahlung nicht automatisch in eine höhere Progressionsstufe gedrängt.
Steueranteile der Kapitalleistung aus der Vorsorge für Bund, Gemeinde und Kanton
Die Steuer für Kapitalleistungen aus der Vorsorge wird zwischen Bund, Gemeinde und Kanton aufgeteilt. Kantone und Gemeinden wenden jeweils unterschiedliche Steuersätze an, die Steuertarife sind jedoch geringer als die der regulären Einkommenssteuer. Für die Berechnung der genauen Steuerbeträge empfiehlt es sich, auf der Internetseite der entsprechenden Kantonsteuerbehörde zu recherchieren. Dort findet man alle Informationen zur Besteuerung, zu Progressionsstufen sowie Tools zur detaillierten Berechnung der zu erbringenden Steuerzahlungen.
Bezug der Kapitalleistung aus der Vorsorgevereinbarung in der 3. Säule
Der Bezug des ersparten Kapitals in der 3. Säule unterliegt unterschiedlichen Vorgaben je nachdem, ob es sich um gebundene Vorsorge im Rahmen der Säule 3a oder freie Vorsorge der Säule 3b handelt.
- Säule 3b: Vorsorgeverträge im Rahmen der Säule 3b lassen sich in der Regel problemlos und jederzeit auflösen und auszahlen. Hier gibt es also wenig zu beachten, abgesehen von vertraglich vereinbarten Laufzeiten.
- Säule 3a: In der Säule 3a ist der Bezug der Kapitalleistung aus der Vorsorge an den Renteneintritt geknüpft. Die Zahlungen können frühesten 5 Jahre vorher und bis maximal 5 Jahre danach bezogen werden. Alternativ ist ein Vorbezug möglich, beispielsweise um Wohneigentum zu erwerben oder eine Hypothek auf Wohneigentum zu amortisieren.
Der Bezugszeitraum ermöglicht es, die Bezüge der Kapitalleistungen aus den Vorsorgeanlagen genau planen und über die Zeit zu verteilen, da sich so mitunter finanzielle Vorteile sichern lassen.
Tipp: Zahlungen der Kapitalleistung aus Vorsorgevereinbarungen aufteilen
Kapitalleistungen aus Vorsorgeangeboten werden progressiv besteuert. Das heisst: Wenn im selben Jahr mehrere Vorsorgeverträge oder zusätzlich das Pensionskassenkapital (Säule 2) bezogen werden, wird das Kapital entsprechend gemeinsam besteuert. Das wiederum zieht höhere Steuerabgaben nach sich. Die Auszahlung aus der 2. Säule sollte daher nicht im selben Jahr geschehen. Ebenso sollten unterschiedliche Vorsorgevereinbarungen innerhalb der 3. Säule, falls mehrere abgeschlossen wurden,zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgezahlt werden. Ähnliches gilt auch für Ehepaare: Bezieht der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sein Guthaben im selben Jahr, werden die Bezüge des Paares gemeinsam progressiv besteuert.
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Die richtige Altersvorsorge will vom Zeitpunkt der Abschlüsse der privaten Vorsorgeangebote bis zur Auszahlung der Kapitalleistung aus der Vorsorge gut durchdacht und geplant sein. Bei MoneyPark stehen Ihnen unsere Mitarbeiter mit einer unabhängigen Beratung zur Seite. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach den richtigen Anlageoptionen, die zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passen, und helfen Ihnen dabei, die bestmögliche Steuerersparnis beim Sparen und beim Kapitalbezug zu erzielen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit einem MoneyPark-Berater in Ihrer Nähe damit Sie, den Übergang in den Ruhestand sorgenfrei geniessen können.

Aktuelle Hypotheken-Zinssätze
Die angezeigten Zinssätze sind aktuelle Topkonditionen. Ihr persönlicher Zinssatz kann aufgrund von Belehnung, Tragbarkeit, Hypovolumen und Objektstandort abweichen.
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