Das Wichtigste zur Einzahlung in die Säule 3a

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Die gebundene Vorsorge in der 3. Säule bietet steuerliche Privilegien bei der Vorsorge für das Rentenalter und der Absicherung verschiedener Risiken. Denn eingezahlte Beiträge in die Säule 3a können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie in die Alters- und Hinterlassenenversicherung einzahlen und das 18. Lebensjahr erreicht haben. Unter der Voraussetzung, dass eine Person vorher einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, kann diese höchstens noch 5 Jahre nach Eintritt in das gesetzliche Rentenalter Beiträge in die Säule 3a einzahlen.

Dabei legt das Bundesamt für Sozialversicherungen Obergrenzen für die Säule 3a fest. Die Maximalbeträge werden am Ende eines Kalenderjahres für das kommende Jahr bekannt gegeben. Für die Maximalhöhe ist auch entscheidend, ob eine Person in die 2. Säule (berufliche Vorsorge) einzahlt. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Seite zum Säule 3a Rechner.


  • Kleine Säule für Angestellte und Selbstständige (Stand 2021: CHF 6883)
  • Grosse Säule für Selbstständige, die in keine Pensionskasse der beruflichen Vorsorge einzahlen (Stand 2021: CHF 34'416). Ausserdem gilt für die grosse Säule, dass der Betrag maximal 20% des Nettoerwerbseinkommens betragen darf.

Wer über die Maximalbeträge hinaus Vorsorge betreiben will, kann das mit Einzahlungen in die Säule 3b tun. Anders als in der Säule 3a gibt es hierfür keine steuerliche Einsparung, allerdings muss der Vorsorgenehmer auch keine Reglementierungen zur Ein- und Auszahlung staatlicherseits beachten. Es ist allein das zu beachten, was die Bank bzw. der Versicherer und der Kunde vereinbaren.

Beiträge Säule 3a

Die Bescheinigung für die steuerliche Abzugsfähigkeit

Von der Einrichtung, bei der Sie ein Konto in der gebundenen Vorsorge eröffnet haben, bekommen Sie eine Bescheinigung ausgestellt. Diese kommt in der Regel am Anfang des Jahres an. Um den eingezahlten Betrag vom Erwerbseinkommen abzuziehen, muss die Bescheinigung der Steuererklärung beigelegt werden. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Steuern und Säule 3a.

Wie die Einzahlung in die Säule 3a erfolgt, hängt ganz von der Vorsorgeform ab. Je nach Produkt der Bank oder des Versicherers kann die Einzahlung einmalig oder aber in Abständen erfolgen. Hier stehen Vorsorgekonten, Lebensversicherungen und andere Produkte in unterschiedlichsten Gestaltungsvarianten zur Wahl. Dabei ist stets abzuwägen, wie das Verhältnis von Risiken und Zinsen aussehen soll.

Im Übrigen ergeben sich beim späteren Bezug aus der Säule 3a steuerliche Vorteile, wenn die Auszahlung der Konten gestaffelt erfolgt. Daher lohnt es sich, mehrere Konten zu eröffnen und in diese einzuzahlen. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Bezug aus der Säule 3a.

Umfassende Vorsorge nur mit der Säule 3a möglich

Wer für sich und seine Familie umfassend vorsorgen will, ist darauf angewiesen, Einzahlungen in die Säule 3a vorzunehmen. Die 1. und 2. Säule haben zum Ziel, dass ihre Zahlungen im Rentenalter etwa 60 Prozent des letzten Lohns decken. Dies soll dem Rentenbezieher ermöglichen, die „gewohnte Lebenshaltung“ fortzusetzen. Dass dabei aber eine Einkommenslücke entsteht, ist offensichtlich, und diese kann durch krankheitsbedinge Ausfälle noch grösser werden.

Um diese Lücke zu schliessen, Zahlungsausfälle zu versichern und andere Risiken für sich und seine Familie zu minimieren, ist die Einzahlung in die Säule 3a sowie ein Säule 3a Vergleich unerlässlich. MoneyPark stellt mit Ihnen einen individuell abgestimmten Vorsorgeplan auf, bei dem Sie steuerliche Vorteile sowohl während der Ein- als auch während Auszahlung bestmöglich ausnutzen.

Aktuelle Hypotheken-Zinssätze

Die angezeigten Zinssätze sind aktuelle Topkonditionen. Ihr persönlicher Zinssatz kann aufgrund von Belehnung, Tragbarkeit, Hypovolumen und Objektstandort abweichen.

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