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Jetzt Beratung anfordernDie private Vorsorge wird im Schweizer Vorsorgesystem über die 3. Säule sicher gestellt. Wer hier einzahlt, verringert oder schliesst die Vorsorgelücke, die trotz Leistungen aus den ersten beiden Säulen - der staatlichen und der beruflichen Vorsorge - bestehen bleibt. Diese decken normalerweise rund 60 Prozent des letzten Lohns ab.
Wer diese Lücke schliessen oder sich gegen Risiken wie Erwerbsunfähigkeit, Invalidität oder den Todesfall versichern will, dem stehen in der 3. Säule sowohl Bankprodukte als auch Versicherungen zur Wahl. Dabei wird in der privaten Vorsorge zwischen der gebundenen (3a) und der freien Vorsorge (3b) unterschieden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Drei Säulen Prinzip.

Steuervorteile bei Einzahlung in die 3. Säule
Anders als die Säule 3b gewährt die Steuergesetzgebung in der Säule 3a steuerliche Privilegien. Ein Vorsorgenehmer kann Kapital nur bis zu einer jährlichen Obergrenze in die Säule 3a einbringen und so vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wer in die gebundene Vorsorge (3a) einzahlt, bekommt von der Institution, bei der er das Konto eingerichtet hat, zu Beginn jeden Kalenderjahres eine Bescheinigung über den eingezahlten Betrag ausgestellt. Diese ist der Steuererklärung beizufügen.
Der Gesetzgeber legt für die 3. Säule den Betrag jährlich neu fest, der maximal in die gebundene Vorsorge eingezahlt werden darf. Dabei werden in der Säule 3a zwei Obergrenzen gezogen: die grosse und die kleine Säule. Der Maximalbetrag der grossen Säule ist für diejenigen gültig, die in keine Pensionskasse einzahlen. Es handelt sich dabei in der Regel um selbstständig Erwerbstätige. Der wesentlich niedrigere Sparbetrag der kleinen Säule hingegen gilt für alle, die einer Pensionskasse angehören.
- Maximalbetrag der grossen Säule (2020): CHF 34'128, oder maximal 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens.
- Maximalbetrag der kleinen Säule (2020): CHF 6826.
Wie ein Vorsorgenehmer die Einzahlung in die 3. Säule innerhalb der Obergrenze gestaltet, steht ihm weitgehend frei. Es können mehrere Konten für unterschiedliche Vorsorgeformen bei unterschiedlichen Banken und Versicherern eröffnet werden. Eine solche Aufteilung ist sogar ratsam, da dadurch die gestaffelte Auszahlung verschiedener 3a-Konten ermöglicht wird. So können Vorsorgenehmer bei der Besteuerung erhebliche Summen einsparen.
Zweckbindung in gebundener Vorsorge
Wer mit der Einzahlung in die 3. Säule (3a) beginnt, sollte sich im Klaren darüber sein, dass das Kapital in der Regel dauerhaft nicht verfügbar ist. Denn durch die steuerlichen Vorteile bleiben die eingezahlten Beträge und mögliche Zinsüberschüsse in der Säule 3a zweckgebunden. So sind diese bis auf einige Ausnahmefälle, wie die Finanzierung von Immobilien (nur für die Eigennutzung), die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder bei endgültiger Auswanderung aus der Schweiz, allein für die Altersvorsorge oder aber im versicherten Schadensfall abrufbar.
Daher dürfen Guthaben aus der gebundenen Vorsorge frühestens fünf Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter ausgezahlt werden. Im Übrigen kann ein Vorsorgenehmer die Einzahlung in die 3. Säule bis zu fünf Jahre nach dem gesetzlichen Renteneintrittsalter fortsetzen, wenn er einer Erwerbstätigkeit nachgeht.
In die Säule 3b einzahlen
Diejenigen, die über die Maximalbeträge der Säule 3a hinaus vorsorgen wollen, können das in der Säule 3b tun. Hier ist man nur an die vertraglichen Inhalte gebunden, auf die man sich mit der Bank oder der Versicherung geeinigt hat. Da die Säule 3b gesetzlich nicht gebunden ist, stehen hier auch kurzfristig abrufbare und risikoreichere Anlageformen zur Auswahl.
Aktuelle Hypotheken-Zinssätze
Die angezeigten Zinssätze sind aktuelle Topkonditionen. Ihr persönlicher Zinssatz kann aufgrund von Belehnung, Tragbarkeit, Hypovolumen und Objektstandort abweichen.
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