MoneyPark weiterempfehlen – Teilnahmebedingungen:


MoneyPark schenkt für jede Weiterempfehlung mit Abschluss einer Beratungsvereinbarung (Hypothek Neukauf oder Refinanzierung) eine Prämie von CHF 100.– als Einkaufsgutschein.



Für den Anspruch auf eine Empfehlungsprämie müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:​

Teilnahme berechtigt für die Empfehlungsprämie «MoneyPark empfehlen» sind natürliche Personen (Firmenkunden / juristische Personen ausgeschlossen) mit Wohnsitz in der Schweiz. MoneyPark schenkt die Empfehlungsprämie von CHF 100.–, wenn innerhalb der nächsten 3 Monate bei MoneyPark eine Beratungsvereinbarung abgeschlossen wird. Die Auszahlung erfolgt über die Zusendung eines digitalen Einkaufsgutscheins. Es ist keine Barauszahlung möglich.​ Um die Empfehlungsprämie zu erhalten, muss die empfehlende Person zum Zeitpunkt der Auszahlung ebenfalls bei MoneyPark registriert sein. Eine Weiterempfehlung gilt als erfolgreich, wenn diese zu einem Vertragsabschluss gemäss Anspruchsvoraussetzungen führt.​ Um die Prämie zu erhalten, muss die Empfehlung vor der Registration der empfohlenen Person auf MoneyPark erfolgen.​ Neben dieser Belohnung hat die weiterempfehlende Person keinen Anspruch auf irgendeine Vergütung oder auf Auslagenersatz. Insbesondere wenn ein MoneyPark angegebener Kontakt nicht berücksichtigt werden kann, besteht kein Anspruch auf eine Belohnung.

  • Die vermittelte und abschliessende Person müssen übereinstimmen.​
  • Eine Person kann nur einmal vermittelt werden.
  • Die empfohlene Person muss der Empfehlung explizit zustimmen, damit die weiterempfehlende Person einen Anspruch auf die Provision bei Abschluss hat.​
  • Die weiterempfehlende Person kann maximal 20 Weiterempfehlungen pro Jahr tätigen.​
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Mehrwertsteuer ist in der Empfehlungsprämie enthalten.​
  • Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Moneypark
  • Die empfohlene Person darf noch nicht MoneyPark Kunde sein.

In folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf die Empfehlungsprämie:​​​

  • Die vermittelnde Person, die MoneyPark die Adresse empfiehlt, hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.​ ​
  • Die vermittelnde Person vermittelt sich selbst und/oder die im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörigen (z.B. Ehepartner, Kinder etc.).​
  • Keine Empfehlungsprämie für MoneyPark-Mitarbeitende und Broker/Vermittler (sowie deren Mitarbeitende resp. Familienangehörige).​
  • Keine Empfehlungsprämie für Partner mit einer vertraglichen Entschädigungsregelung.​
  • Bereits erfolgte Abschlüsse, die im Nachhinein als Empfehlung gemeldet werden.​
  • Mitarbeitende von MoneyPark und deren Angehörige sowie Mitarbeitende der von ihr beauftragten Agenturen/Firmen sind von der Promotion ausgeschlossen.

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