Zweite Säule: Wie vorsorgen als Selbstständiger?

von / 01 März 2017
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Wie vorsorgen als Selbstständiger? Die Möglichkeiten in der zweiten Säule hängen vor allem davon ab, ob eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft gegründet wird. Bei ersterer entfällt die Versicherungspflicht nach BVG, und der Firmengründer hat seine berufliche Vorsorge selbst in der Hand.

Wer sich selbstständig macht, trägt eine grössere Verantwortung für die eigene Vorsorge als ein Angestellter. Dies begründet sich nicht nur dadurch, dass seine eigene finanzielle Situation je nach Rechtsform seines Unternehmens eng mit dessen wirtschaftlichem Erfolg verknüpft ist, sondern auch dadurch, dass er aus einer Vielzahl von Möglichkeiten die eigene Vorsorgestrategie finden muss. Dabei hängen die zur Auswahl stehenden Optionen zunächst davon ab, welche Art Unternehmen gegründet wird. Handelt es sich hierbei nämlich um eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH), so muss das vorhandene Pensionskassenvermögen des Gründers in die Pensionskasse der neuen Firma überführt werden – auch für den Gründer besteht in diesem Falle Versicherungspflicht nach BVG, wobei es hier je nach Pensionskasse häufig spezielle Möglichkeiten der überobligatorischen Vorsorge gibt.

Altersvorsorge

Vorsorgen als Selbstständiger: das Thema betrifft vor allem Personengesellschaften

Wird hingegen eine Personengesellschaft (Einzelfirma, Kommanditgesellschaft, Kollektivgesellschaft) gegründet, muss innerhalb der ersten 12 Monate nach Beginn der Selbstständigkeit bestimmt werden, was mit dem PK-Vermögen des Gründers geschieht. Letzterer bleibt auch als Selbstständiger unverändert AHV-pflichtig, kann allerdings sein PK-Vermögen als Startkapital für die neue Firma verwenden. Dies ist riskant und bei jüngeren Gründern etwas unkritischer als bei älteren, welche kurz vor der Rente ihre Vorsorge auf das Spiel setzen. Eine weniger riskante Variante ist die Verwendung des PK-Kapitals für eine Vorsorgelösung im Rahmen der zweiten oder dritten Säule. Für den Übergang bieten sich zunächst Freizügigkeitskonten, -policen oder -depots als Lösung an. Hierbei handelt es sich um mehr oder weniger riskante Produkte, welche eine Art «Sperrkonto» für die zwischenzeitliche Anlage des PK-Vermögens darstellen. Dies eignet sich als vorübergehende Lösung, sollte allerdings bald einer neuen Vorsorgelösung weichen. In der zweiten Säule gibt es hierbei drei Möglichkeiten: Selbstständige können sich entweder in der PK ihrer Angestellten mitversichern oder in der PK ihrer Branche (wie es z.B. viele Ärzte machen) bzw. in der BVG-Auffangeinrichtung, wobei letztere häufig die teuerste Lösung mit dem niedrigsten möglichen Anlagevolumen darstellt.

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