Steuern sparen über die dritte Säule

von / 13 April 2016
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Im derzeitigen Tiefzinsumfeld haben zwar auch Anlagen in Vorsorgeprodukte an Attraktivität eingebüsst, mit der dritten Säule lassen sich indes nach wie vor Steuern sparen.

Wer vom Steuervorteil über die dritten Säule profitieren möchte, sollte nicht bis zum letzten Ausgenblick warten, sondern sich frühzeitig mit den Vorsorgelösungen innerhalb der steuerbegünstigten Säule 3a beschäftigen. Denn ein Steuerabzug kann nur geltend gemacht werden, wenn die Zahlung rechtzeitig erfolgt. Der maximale Steuerabzug wird all zwei Jahre neu berechnet.

Seit 2005 hat sich der maximale Betrag,  der vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann, um knapp 600 Franken erhöht. Der Maximale Betrag gilt indes nur für Erwerbstätige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind. Wer selbständige erwerbstätig und keiner Pensionskasse angeschlossen ist, kann maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens bzw. maximal 33‘840 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Lesen Sie mehr zum Thema im Artikel Säule 3a: Das gilt im Jahr 2016.

Maximal mögliche Steuer-Abzüge mit Einzahlungen in die Säule 3a

Säule 3a Steuern

Ein rückwirkender Abzug wie beispielsweise beim Einkauf in einen Pensionskasse ist bei der gebunden Vorsorge nicht möglich. Der Steuerabzug muss also zwingend im jeweiligen Steuerjahr geltend gemacht werden.

Auch bei der dritten Säule gibt es grosse Zinsunterschiede

Die Zinsen für die dritte Säule sind zwar allgemein sehr tief, dennoch lohnt sich ein Zinsvergleich, denn die Verzinsung variiert nach wie vor zwischen 0 Prozent und 1 Prozent. Aufgrund des Zinseszinseffekts lohnt es sich auch, bestehende Vorsorgekonten zu einem Anbieter mit einer höheren Verzinsung zu transferieren. Der Übertrag von einem 3a Konto zu einem anderen ist normalerweise problemlos möglich.

Wer zwischen 2005 und 2015 jeweils den maximalen Betrag in eine 3a Lösung eingezahlt hat, kann abhängig von der Performance der Anlage unterschiedlich viel Altersvermögen ansparen. Mit einem 3a Vorsorgekonto ist der Vermögensunterschied zwar geringer als bei Fondslösungen, über die gesamte Ansparzeit von mehreren Jahrzehnten machen die Zinsunterschiede aber schnell einige zehntausend Franken aus. Schon nach zehn Jahren beträgt der Unterschied zwischen dem minimal und dem maximal verzinsten Sparkonto knapp 2000 Franken. Noch frappanter sind die Unterschiede bei Fondslösungen. Hier beträgt die Differenz nach zehn Jahren bereits über 16‘000 Franken.

Portfolio-Performance von Produkten der dritten Säule

Säule 3a Steuern

Zins- und Kapitalerträge aus der Säule 3a sind steuerfrei

Erträge, die auf 3a Konten erwirtschaftet werden, müssen nicht als Einkommen versteuert werden. Ebenso wenig unterstehen Vermögen innerhalb der gebundenen Vorsorge der Vermögenssteuer. Eine Steuer fällt erst dann an, wenn die Gelder bezogen werden. Um auch beim Bezug der Vorsorgegelder Steuern zu sparen, lohnt es sich, mehrere Konten abzuschliessen und nicht alle im gleichen Steuerjahr aufzulösen, da das bezogene Kapital als Einkommen ordentlich versteuert werden muss.

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