Die Leibrente: Zusatzrenten für die eigene Vorsorge

von / 17 März 2017
2017 03 17 leibrente

Neben der staatlichen Rente aus der ersten Säule und der beruflichen Vorsorge über die Pensionskasse benötigen Arbeitnehmer in der Schweiz heutzutage zusätzliches Vorsorgekapital, um nach dem Renteneintritt ihren Lebensstandard halten zu können. Neben Sparprodukten gibt es dabei auch die Möglichkeit, über eine sog. Leibrente zusätzlich regelmässige Rentenzahlungen zu erhalten.

Eine Leibrente funktioniert wie folgt: Der Versicherte zahlt eine gewisse Summe an eine Versicherungsgesellschaft, entweder als Einmalzahlung oder in Form regelmässiger Einzahlungen. Im Gegenzug für das erhaltene Kapital zahlt die Versicherungsgesellschaft dem Versicherten eine regelmässige Rente aus, die sog. Leibrente. Diese berechnet sich nach dem Alter des Versicherten, der Höhe der einbezahlten Prämiengelder und der Art der Versicherung. Hierbei kommt, ähnlich wie bei der Rentenberechnung der Pensionskassen im Rahmen der zweiten Säule, ein Umwandlungssatz zum Einsatz, welcher die Höhe der Rente bestimmt. Meistens ist eine Leibrente in zwei Anteile aufgeteilt: den garantierten Teil und den Bonusteil, welcher je nach aktueller Lage der Versicherung ausgezahlt werden kann oder nicht. Die Finanzierung der regelmässigen Rentenzahlungen kommt dabei einerseits durch Zinsen zustande, welche die Versicherung mit der Wiederanlage des Kapitals erwirtschaftet, grösstenteils handelt es sich allerdings um das Aufzehren des eingezahlten Kapitals. In der Regel ist es möglich, zu bestimmen, ob die Leibrente sofort ausgezahlt werden soll, oder erst ab einem gewissen Zeitpunkt. Die Zahlungen erfolgen hierbei jährlich, vierteljährlich oder monatlich.

Schlichtungsstelle

Die Leibrente lohnt sich vor allem, wenn der Versicherte lange lebt

Auch wenn die Leibrente aufgrund der garantierten regelmässigen Zahlungen eine Anlageform für eher sicherheitsbewusste Sparer ist, birgt sie ein grosses Risiko. Denn wenn der Versicherte früh stirbt, enden die Rentenzahlungen, bevor das Kapital aufgezehrt ist. Die Versicherer legen ihrer Rentenberechnung normalerweise die durchschnittliche Lebenserwartung zugrunde, was im Umkehrschluss auch heisst, dass man eine gute Rendite erzielen kann, wenn man lange lebt. Andererseits kann der Versicherte für sein Produkt auch eine sog. Rückgewähr abschliessen, bei welcher im Falle eines Todes vor dem Aufzehren des Kapitals dieses an die Erben übergeht – allerdings unter Abzug einer Gebühr und je nach Kanton und Person mit eventuell anfallender Erbschaftssteuer. Meist wird die Rückgewähr über eine Rentenkürzung finanziert, was sie oft unrentabel macht, genauso wie die Tatsache, dass das versicherte Kapital in diesem Falle in einigen Kantonen der Vermögenssteuer unterliegt. Ein weiterer Faktor, welcher die Rendite einer Leibrente verringert, sind die anfallenden Steuern. Wird das Produkt in der Säule 3b abgeschlossen, dann werden die Einzahlungen alle aus bereits versteuerten Geldern wie z.B. Erwerbseinkommen oder Privatvermögen geleistet. Im Falle einer Einmalzahlung kann in einigen Kantonen auch noch eine Stempelsteuer von rund 2,5 Prozent hinzukommen. Abgesehen hiervon müssen 40 Prozent der Rente als Einkommen versteuert werden. Im Rahmen der Säule 3a sind wiederum die Einzahlungen bis zum gesetzlichen Maximum steuerbefreit, dafür muss die Rente voll als Einkommen versteuert werden. In unserem Fachartikel erfahren Sie alles Wissenswerte zur Frage «Säule 3a oder Säule 3b?». Zusammenfassend kann man sagen: Die Leibrente hat den Hauptvorteil, dass die Zahlung der Rente bis ans Lebensende garantiert ist. Der Nachteil ist hingegen die niedrige Renditechance des Produkts. Diese beiden Faktoren machen die Leibrente besonders empfehlenswert für Versicherte mit einer hohen Restlebenserwartung. Lesen Sie auch unseren Fachartikel zum Thema Lebensversicherung, um sich noch umfassender über das Thema zusätzliche private Vorsorge zu informieren.

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