Die dritte Säule für Selbstständige

von / 06 März 2017
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Die dritte Säule für Selbstständige: Wer eine Personengesellschaft gründet, ist von der Pflicht der Vorsorge nach BVG befreit und kann seine eigene Vorsorgestrategie – abgesehen von der AHV-Pflicht – frei definieren. Hierbei bieten sich auch Lösungen mit der Säule 3a und der Säule 3b an.

Wer sich selbstständig macht und dabei eine Personengesellschaft gründet, trägt die komplette Verantwortung für die eigene Vorsorge. Zwar bleiben Selbstständige AHV-versichert, allerdings ist die zweite Säule nicht mehr obligatorisch. Lesen Sie in unserem Fachbeitrag, welche Möglichkeiten der Vorsorge Selbstständige im Rahmen der zweiten Säule haben. Neben der Tatsache, dass die berufliche Vorsorge nicht mehr obligatorisch ist bei Gründung einer Personengesellschaft, darf das angesparte PK-Kapital darf sogar bei der Gründung als Startkapital verwendet werden. Betroffene Personen müssen vor der Festlegung ihrer Vorsorgestrategie vor allem ihre Risikoneigung definieren. Selbstbewusste junge Gründer können beispielsweise ihr gesamtes PK-Kapital oder einen Grossteil davon in die eigene Firma stecken, um dieser eine Anschubfinanzierung zu geben. Die Entnahme der Gelder muss allerdings spätestens ein Jahr nach Beginn der Selbstständigkeit beantragt werden. Wer das Risiko scheut, hat die Möglichkeit, sein PK-Kapital für die Übergangszeit im Rahmen von Freizügigkeitskonten, -policen oder -depots zu «parkieren» und das weitere Vorgehen vom Erfolg des Geschäfts abhängig zu machen.

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Vorsorge für Selbstständige: das Thema betrifft vor allem Personengesellschaften

Entscheidet man sich für eine Wiederanlage der PK-Gelder im Rahmen einer Vorsorgelösung, so kann diese in der zweiten Säule oder in der dritten Säule stattfinden, und bei letzterer im Rahmen der gebundenen (Säule 3a) oder der ungebundenen (Säule 3b) Vorsorge. Während die Pensionskasse aufgrund grösserer steuerbefreiter Beträge eher eine Lösung für besserverdienende Gründer ist, bietet sich die Säule 3a vor allem bei etwas niedrigeren Einkommen an. Denn Selbstständige ohne Pensionskasse dürfen einen jährlichen Maximalbeitrag von CHF 33 840 oder 20 Prozent des Erwerbseinkommens steuerfrei in die Säule 3a einzahlen. Im Gegensatz zur Pensionskasse bestehen hierbei auch Möglichkeiten der Risikoabsicherung, beispielsweise über eine gemischte Lebensversicherung mit kapitalbildendem Anteil sowie Absicherung im Todesfall, bei Erwerbsunfähigkeit oder bei Invalidität. Auch die Säule 3b kann eine Option sein, denn sie bietet zwar keine Steuervorteile, dafür aber mehr Möglichkeiten zur risikoreichen Anlage, z.B. über höhere Aktienanteile.

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