Viele kennen die AHV oder «erste Säule» hauptsächlich, weil diese Versicherung den Schweizer Rentnern ihre staatliche Rente auszahlt. Dabei gibt es einige weitere Leistungen der ersten Säule, deren Geschichte bis in das Jahr 1947 zurückgeht.
1947 billigte das Stimmvolk die Vorlage zur Schaffung der AHV in ihrer heutigen Form, und im Jahre 1948 wurden die ersten Renten ausgezahlt. Auch heute sieht man in den Medien häufig Bilder aus dieser Zeit von Postboten, welche den Rentnern ein Couvert mit ihrer monatlichen Rente in die Hand drücken und dann noch zum Kaffee bleiben. Die AHV-Rente ist auch heutzutage noch einer der Hauptzwecke der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), wobei die Zahlungen aus der ersten Säule den Rentnern üblicherweise zur Sicherung ihrer Existenz dienen. Daneben gibt es auch Witwen- und Waisenrenten aus der AHV, genauso wie Ergänzungsleistungen (EL) für den Fall, dass der monatlich ausgezahlte Betrag nicht zur Sicherung des Existenzminimums reicht. Ebenfalls zur ersten Säule gehört die Invalidenversicherung (IV), deren oberstes Ziel die Wiedereingliederung der betreffenden Personen ins Berufsleben ist. Wo dies nicht oder nur teilweise möglich ist, kann die sog. IV-Rente ausgezahlt werden.
Jeder Schweizer ist ab Geburt AHV-versichert
Jeder Schweizer ist ab Geburt AHV-versichert und wird ab dem 17. Geburtstag beitragspflichtig (bzw. ab dem 20., wenn nicht vorher erwerbstätig). Die Beitragspflicht endet mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters – aktuell 65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen. Rentner müssen nur noch Einzahlungen leisten, falls ihr monatliches Einkommen CHF 1400 übersteigt. Im Falle einer Frühpensionierung müssen allerdings bis zum Erreichen des Rentenalters weiterhin Zahlungen geleistet werden. Die AHV funktioniert nach dem System der Umlagefinanzierung, was vereinfacht gesagt heisst: Mit den heutigen Einzahlungen werden die heutigen Auszahlungen generiert. Dabei kommen die in die AHV eingezahlten Gelder aus verschiedenen Quellen. Neben den Einzahlungen der Arbeitgeber und der Erwerbstätigen sind hier vor allem der Bund und die Kantone zu nennen, genauso wie Einzahlungen, welche aus der Mehrwertsteuer und der Tabak-/Alkoholsteuer stammen.
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