PK-Vorbezug für den Hauskauf

von / 29 Januar 2016
Libor Hypothek Zinssaetze

Frage: Ich möchte für den Hauskauf einen PK-Vorbezug zu tätigen. Welche Punkte sollte ich dabei beachten?

Antwort von Michael Hartmann, Vertriebsleiter von MoneyPark

Mit Ihrer Idee, für den Kauf Ihres Traumhauses Gelder aus der Pensionskasse einzusetzen, stehen Sie nicht alleine da: Die Schweizer haben die beim Hauskauf nötigen Eigenmittel in den letzten Jahren zu 25 bis 50 Prozent mit PK-Vermögen finanziert. Das zeigen Daten der Schweizerischen Nationalbank.

Entsprechend gross war der Aufschrei, als Bundesrat Alain Berset im Sommer 2014 seine Absicht verkündete, den PK-Vorbezug gänzlich zu verbieten. Mittlerweile hat er zur Beruhigung vieler eine überarbeitete Vorlage präsentiert, die den Vorbezug von Kapital für den Immo-Kauf weiterhin erlaubt. Gerade junge Familien können sich also auch künftig den Traum vom Wohneigentum erfüllen, der sonst oft unerreichbar wäre.

Welche Wohnträume haben die Schweizer? Die Wohntraumstudie 2015 von MoneyPark und alaCasa.ch gibt Antworten.

Vier Verwendungszwecke für den PK-Vorbezug

In der Tat gibt es für Sie beim PK-Vorbezug einiges zu beachten. Zunächst einmal sind vier Verwendungszwecke vorgesehen: Sie können Ihr Vorsorgeguthaben nutzen, um ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, eine Hypothek zu amortisieren, werterhaltende oder wertmehrende Investitionen am Gebäude vorzunehmen und um Anteilscheine einer Wohnbaugenossenschaft zu erwerben. Entscheidend ist nur, dass Sie das Wohneigentum selbst nutzen.

Bei der Aufnahme einer Hypothek gilt, dass Sie mindestens 10 Prozent des Werts Ihres Hauses aus freien Mitteln einbringen müssen; man spricht von „hartem Eigenkapital“. Über diesen Betrag hinaus steht es Ihnen frei, einen Teil oder gleich das ganze PK-Guthaben für den Hauskauf einzusetzen. Bezüge sind alle fünf Jahre möglich, immer gilt ein Mindestbezug von 20‘000 Franken. Bei der Auszahlung fallen zudem (reduzierte) Steuern an.

PK-Vorbezug

Beim Vorbezug sollten Sie sich bewusst sein, dass fehlendes Kapital in der Pensionskasse Leistungseinbussen zur Folge haben – bei der späteren Altersrente und auch was die Leistungen bei Invalidität und Tod anbelangt. Vor allem wenn Sie Kinder haben (wollen), kann es sich für Sie lohnen, ergänzend eine Risikoversicherung abzuschliessen. Eine gründliche Planung der Finanzen und Altersvorsorge ist ohnehin für alle ratsam.

Der Blick auf den PK-Ausweis bringt Klarheit

In welchem Umfang Geld in die PK ein- bzw. zurückbezahlt werden kann, entnehmen Sie Ihrem Pensionskassenausweis. Solange Sie Ihr Haus aber tatsächlich selbst bewohnen und nicht verkaufen, besteht keine eigentliche Rückzahlungspflicht. Die finanzierende Bank jedoch kann diesbezüglich Auflagen machen.

Alternativ zum Bezug der PK-Gelder haben Sie übrigens die Wahl, diese zu verpfänden. Mit einer solchen Sicherheit sind Banken und Versicherungen oft bereit, eine Hypothek zu sprechen, die über 80 Prozent des Marktwerts der Immobilie entspricht (maximale Belehung). Eine Verpfändung ist interessant, weil sie keine Reduktion des Versicherungsschutzes zur Folge hat. Ausserdem wird das Alterskapital weiter verzinst – und wegen den höheren Hypo-Zinskosten können Sie auch mehr vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Hier finden Sie eine Übersicht über die historischen und aktuellen Hypothekarzinsen in der Schweiz.

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