Wer sich noch dieses Jahr um die eigene Vorsorge kümmert, profitiert davon doppelt: bei der nächsten Steuererklärung und natürlich beim Eintritt ins Rentenalter. Hier erfahren Sie alles über Ihre Vorteile vor und nach der Pensionierung.
2. Säule – Sie können Ihre berufliche Vorsorge verbessern
Die 2. Säule ergänzt die Leistungen aus der 1. Säule, um die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards zu ermöglichen. Mit zusätzlichen Einzahlungen optimieren Sie nicht nur Ihre Steuern, sondern auch Ihre finanzielle Situation im Alter. Achtung: Je nach Pensionskasse müssen Ihre zusätzlichen Beitragszahlungen bis spätestens Mitte Dezember getätigt werden.
Ihre Vorteile
- Einkäufe in die Pensionskasse können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden; zudem fallen keine Vermögenssteuern auf das Kapital in der Pensionskasse an.
- Zusätzlich zum Steuervorteil werden Ihre Zuzahlungen in die Pensionskasse verzinst.
Gut zu wissen
- Wie viel Sie einzahlen können, ist von Ihrer individuellen Deckungslücke abhängig. Ihr Einkaufspotenzial ist auf Ihrem Pensionskassenausweis ausgewiesen. Lohnerhöhungen ermöglichen in der Regel zusätzliche Einkäufe in die Pensionskasse.
- Wenn Sie in der Vergangenheit Gelder für den Erwerb von Wohneigentum bezogen haben, müssen Sie diese zuerst zurückzahlen.
3. Säule – mit der privaten Vorsorge sparen Sie Steuern und sorgen sinnvoll vor
Die 3. Säule dient zur Deckung des individuellen Vorsorgebedarfes, was mit den Leistungen der 1. und 2. Säule unzureichend erfolgt. Die möglichen Einzahlungen im Rahmen der steuerbegünstigten Säule 3a sind dabei begrenzt. Übersteigende Beiträge können über die ungebundene Säule 3b getätigt werden. Diese individuelle Vorsorgeform unterstützt die Schliessung allfälliger Vorsorgelücken und bietet weitere rechtliche und steuerliche Vorteile.
Ihre Vorteile
- Wenn Sie noch dieses Jahr Beiträge in die Säule 3a leisten, können Sie – wie bei der 2. Säule – den eingezahlten Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Auch hier fallen keine Steuern auf das angesparte Vermögen an.
- Das Vorsorgekapital aus der 2. und 3. Säule kann beispielsweise für die Finanzierung oder Renovation von selbstbewohntem Wohneigentum genutzt werden.
- Wenn Sie regelmässige Beiträge in die Säule 3a und/oder die Säule 3b leisten, leben Sie mit dem guten Gefühl, im Alter nicht kürzertreten zu müssen.
Säule 3a: Amortisieren Sie Ihre Hypothek steueroptimiert
Beim Thema Amortisation Ihrer Hypothek, können Sie zwischen zwei Arten wählen. Die direkte Amortisation ist ein regelmässiges Abzahlen Ihrer Hypothek zur Reduktion der Zinsbelastung. Abzahlen lohnt sich auch, wenn mit dem vorhandenen Kapital anderweitig nicht mehr Rendite erzielt werden kann. Wer nicht direkt amortisieren und nebenbei in die Säule 3a einzahlen möchte, entscheidet sich für die indirekte Amortisation. Dabei sparen Sie sich das Kapital über die Säule 3a für eine spätere, einmalige Amortisation an. Die individuelle Anlagestrategie gilt es dabei Ihrem persönlichen Risikoprofil anzupassen.
Gut zu wissen
- Im Jahr 2022 beträgt der maximale Einzahlungsbetrag für die Säule 3a für Erwerbstätige mit Pensionskassenanschluss 6’883 Franken; für Erwerbstätige ohne Pensionskassenanschluss sind es 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, höchstens aber 34’416 Franken.
- Wenn Sie sich für nächstes Jahr einen Dauerauftrag einrichten, müssen Sie nicht jedes Mal an die Einzahlungen in die Säule 3a denken.
Dank unabhängiger Beratung optimal abgesichert
Mit einem persönlichen Vorsorgekonzept bereiten Sie sich nicht nur optimal auf Ihren Ruhestand vor, sondern sparen auch schon vorher bares Geld. Je früher Sie Ihre Vorsorge definieren, desto länger können Sie von den vielen Vorteilen profitieren.
Ihr persönlicher MoneyPark Vorsorgespezialist erarbeitet zusammen mit Ihnen eine Vorsorgelösung, die exakt auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist und hilft Ihnen so, das finanzielle Potenzial voll auszuschöpfen. Entscheiden Sie sich jetzt für einen sorgenfreien Ruhestand und vereinbaren Sie noch heute eine Vorsorgeberatung.
Wichtig: Wenn Sie bei der nächsten Steuererklärung bedeutende Abzüge geltend machen möchten, sollten Sie Ihren Termin für eine Vorsorgeberatung spätestens auf Mitte Dezember ansetzen.