Alles zur Auszahlung der 3. Säule

von / 24 Juni 2016
auszahlung 3 Säule

Wer sich sein Vorsorgekapital der 3. Säule ordentlich auszahlen lassen will, sollte sich frühzeitig über Zeitpunkt und Dauer schlau machen. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Auszahlung der 3. Säule.

Der ordentliche Bezug von Vorsorgegeldern ist fünf Jahre vor Erreichen des gesetzlichen AHV-Alters möglich. 2016 gilt also für Frauen das Alter 59 und für Männer 60 Jahre. Wer auch nach dem ordentlichen Pensionsalter weiterhin erwerbstätig bleibt, kann den Bezug der Vorsorgegelder aber auch aufschieben. Dies ist bis maximal fünf Jahre nach dem Erreichen des Pensionsalters möglich. Während dieser Zeit können Sie nach wie vor Einzahlungen in die 3. Säule tätigen, sodass sie auch weiterhin in den Genuss der steuerlichen Begünstigung der Säule 3a kommen. Die Anbieter von Vorsorgelösungen verlangen in diesem Fall allerdings einen Nachweis über die Erwerbstätigkeit über das Pensionsalter hinaus. Dieser kann bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit relativ einfach über einen Lohnausweis erbracht werden. Selbstständige können den Nachweis bspw. über einen Auszug des Handelsregistereintrags erbringen.

Durch gestaffelte Auszahlung der 3. Säule Steuern optimieren

Der Bezug von Vorsorgegeldern unterliegt der Einkommenssteuer, die je nach Kanton eine unterschiedlich starke Progression aufweist (Steuerprogression bedeutet, dass man mit steigendem Einkommen relativ höhere Steuern zahlt). Daher sollten sich Bezüger von Vorsorgegeldern unbedingt schon im Vorneherein Gedanken machen, wie sie ihre Gelder am besten beziehen, um nicht in einem Steuerjahr eine saftige Steuerrechnung begleichen zu müssen.

Mehr zum Thema Auszahlung und Steuern optimieren mit der Säule 3a lesen Sie hier.

Zu beachten ist, dass eine Teilauszahlung nur möglich ist, wenn mehrere Vorsorgelösungen bestehen. Ein einzelnes 3a Konto kann also nicht über einen längeren Zeitraum gestaffelt bezogen werden, sondern muss komplett zu einem Zeitpunkt hin aufgelöst werden. Sinnvoll ist es daher in jedem Fall, mehrere Konten oder Fondslösungen abzuschliessen und die Auszahlungen so über mehrere Steuerjahre zu verteilen – dies übrigens nicht nur aus Steuergründen, sondern auch aus Einlagenschutzsicht: Vorsorgegelder innerhalb der Säule 3a sind durch den erweiterten Einlegerschutz im Falle eines Bankkonkurses bis maximal 100‘000 Franken abgesichert. Auch beim Thema Vorsorge gilt die altbewährte Börsenweisheit: „Nicht alle Eier in einen Korb legen“. Nicht zuletzt deshalb sieht der Gesetzgeber keinerlei Einschränkungen bei der maximalen Anzahl von Vorsorgelösungen vor. Einzig die maximale steuerliche Abzugsfähigkeit innerhalb der Säule 3a wird vorgeschrieben.

Die Möglichkeit, Vorsorgegelder schon fünf Jahre vor Pension zu beziehen, erlaubt eine maximale Flexibilität bei der Auszahlung und eine Steueroptimierung, die abhängig von der Höhe des Vorsorgevermögens schnell mehrere tausend Franken betragen kann.

Auszahlung 3. Säule

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