AHV 21 – Stabilisierung der AHV

von / 18 Juli 2019
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Im Rahmen der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 nahm das Schweizer Stimmvolk die Vorlage «Steuerreform und AHV-Finanzierung» klar mit 66.4 Prozent Ja-Stimmen an. Der AHV fliessen so jährlich über zwei Milliarden Franken an zusätzlichen Einnahmen zu. An einer strukturellen Reform der AHV (AHV 21) führt allerdings kein Weg vorbei. Anfang Juli hat der Bundesrat nun bestimmt, welche Massnahmen die AHV 21 enthalten soll (vorgesehene Inkrafttretung: 1. Januar 2022) .

Die Reformvorlage AHV 21 hat zum Ziel, das AHV-Rentenniveau zu halten, die Finanzen der AHV bis 2030 zu sichern und das Rentenalter zu flexibilisieren bzw. Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit zu schaffen. Der Bundesrat sieht hierzu folgende Massnahmen vor:

  1. Das Rentenalter der Frauen wird in der AHV von 64 auf 65 erhöht. Dies geschieht schrittweise um drei Monate pro Jahr und beginnt im Folgejahr nach Inkrafttreten der Vorlage.
  2. Die Erhöhung des Rentenalters für Frauen wird während neun Jahren von zwei Ausgleichsmassnahmen begleitet:
    a) Bei einem vorzeitigen Rentenbezug werden tiefere Kürzungssätze angewendet (aktuell 6.8% für ein Jahr bzw. 13.6% Prozent für zwei Jahre).
    b) Die Rente wird erhöht für Frauen mit tiefem bis mittlerem Einkommen.
  3. Der Zeitpunkt des AHV-Rentenbezuges kann zwischen 62 und 70 Jahren frei gewählt werden.
  4. Die AHV-Rente kann teilweise vorbezogen oder teilweise aufgeschoben werden.
  5. Die Punkte 1, 3 und 4 gelten auch in der beruflichen Vorsorge.
  6. Die Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit sind die folgenden:
    a) AHV Beiträge, die nach dem ordentlichen Rentenalter einbezahlt wurden, führen zu einer höheren AHV-Rente.
    b) In der beruflichen Vorsorge kann die gesamte Altersleistung bis 70 aufgeschoben werden, dies auch nach einer Lohnreduktion.
    c) Der Freibetrag für erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner verbleibt bei monatlich 1400 Franken.
  7. Die Mehrwertsteuer wird für die AHV um maximal 0.7 Prozentpunkte erhöht.

Die 1. Säule bleibt ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge und des 3-Säulen-Prinzips der Schweiz. Um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern, ist neben der AHV und der Pensionskasse aber auch privates Sparen im Rahmen der 3. Säule sehr zu empfehlen.

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