Säule 3a: Basics, die Sie wissen müssen

von / 13 Juni 2016
01

Die Säule 3a ist Teil der privaten Vorsorge in der Schweiz. In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten und wichtigsten Fragen.

Die Säule 3a ist eine von den Schweizern vielgenutzte Möglichkeit, um Vermögen fürs Alter aufzubauen und Steuern zu sparen. Vermögen bauen Sie auf, indem Sie jedes Jahr einen Betrag bis aktuell maximal CHF 6’768 auf ein Säule 3a-Konto einzahlen (Stand: 2016). Steuern sparen Sie, da dieser Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar ist. Die tatsächliche Steuer-Ersparnis hängt vom jeweiligen Grenzsteuersatz ab und beträgt üblicherweise zwischen 15% und 30% der eingezahlten Mittel.

Was ist der aktuelle Maximalbetrag für Einzahlungen?

Für Angestellte, die über Ihren Arbeitgeber an eine Pensionskasse angebunden sind, beträgt der Maximalbetrag für Einzahlungen in die Säule 3a CHF 6’768 (Stand: 2016). Selbstständig Erwerbende ohne Anschluss an eine Pensionskasse können bis zu 20% ihres Einkommens, jedoch maximal CHF 33’840 in die Säule 3a einzahlen.

Mehr zum Thema: Säule 3a: Das gilt 2016

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in die Säule 3a einzahlen zu können?

Wer in die Säule 3a einzahlen möchte, muss in der Schweiz erwerbstätig und an die AHV / IV angeschlossen sein. Ebenso können Ausländer bzw. Grenzgänger in die Säule 3a einzahlen, wenn sie in der Schweiz erwerbstätig sind.

Mehr zum Thema: Das 3 Säulen Prinzip kurz erklärt

Säule 3a

Was ist das maximale Alter für Einzahlungen?

Einzahlungen in die Säule 3a können bis zur Pensionierung bzw. der Frühpensionierung getätigt werden. Für Frauen bedeutet dies, dass normalerweise Einzahlungen bis zum 64. Lebensjahr möglich sind, während Männer bis zum 65. Lebensjahr einzahlen können (Stand: 2016). Personen, die auch nach dem erwähnten Alter noch erwerbstätig sind, können für maximal 5 weitere Jahre in die Säule 3a einzahlen.

Zu welchem Zeitpunkt muss das Guthaben bezogen werden?

Das Vermögen muss üblicherweise zum Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung bezogen werden. Auch hier gibt es jedoch die Möglichkeit, für maximal weitere 5 Jahre erwerbstätig zu bleiben und erst dann den Bezug vorzunehmen.

Was sind die Bedingungen für einen ordentlichen bzw. frühzeitigen Bezug von Vermögen aus der Säule 3a?

Der ordentliche Bezug von Ersparnissen in der Säule 3a ist frühestens 5 Jahre vor Erreichen des Pensionierungsalters möglich.

Ein frühzeitiger Bezug setzt einen der folgenden Gründe voraus:

  • Eine selbstständige Erwerbstätigkeit wird aufgenommen oder die bisherige selbstständige Erwerbstätigkeit durch eine neue ersetzt
  • Auswanderung in ein anderes Land
  • Wohneigentum zum Eigenbedarf wird erworben oder eine Hypothek auf Wohneigentum wird zurückgezahlt (für jedes Ehemitglied nur einmal alle fünf Jahre möglich)
  • Wenn eine volle Invalidenrente bezogen wird
  • Wenn ein Nachkauf in die Pensionskasse getätigt werden soll

Dieser Fachartikel könnte Sie ebenfalls interessieren: PK-Vorbezug für den Hauskauf

Säule 3a

Darf man mehr als ein Konto führen?

Ja, denn es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Anzahl Konten. Allerdings bleibt der maximale Einzahlungsbetrag bestehen, er kann lediglich auf verschiedene Konten aufgeteilt werden. Mehrere Säule 3a Konten zu führen kann aufgrund von Steuervorteilen beim Bezug oder aus Sicherheitsgründen sinnvoll sein.

Kann das Vermögen auf einem bestehenden Konto aus Steuergründen nachträglich auf mehrere Konten aufgeteilt werden?

Nein, eine nachträgliche Aufteilung ist nicht erlaubt. Jedoch kann das Säule 3a-Konto als ganzes zu einem anderen Anbieter transferiert werden, z.B. wenn dieser bessere Konditionen bietet.

Ist es möglich, verpasste Einzahlungen nachzuholen?

Nein, Nachzahlungen sind bei der Säule 3a im Gegensatz zur zweiten Säule bzw. Pensionskasse nicht möglich.

Angenommen, ein Haus wird teilweise mit Vermögen aus der Säule 3a finanziert. Ist es erlaubt, den bezogenen Betrag später wieder einzuzahlen?

Nein, auch solche Nachzahlungen sind nicht erlaubt.

Kann das Vermögen statt einer einmaligen Auszahlung auch als Rente bezogen werden?

Nein, nur die ersten beiden Säulen werden in Form einer Rente ausgezahlt. Wenn man eine Rente bevorzugt, gibt es jedoch die Möglichkeit, mit dem Geld aus der 3. Säule z.B. eine Leibrente bei einer Versicherung abzuschliessen.

Ist die Säule 3a von der Vermögenssteuer betroffen?

Nein, auf das Guthaben in der 3. Säule muss keine Vermögenssteuer bezahlt werden.

Muss ein Konto bei den Behörden angemeldet werden?

Nein, ein Säule 3a-Konto muss nicht extra angemeldet werden. Das Konto muss nur eröffnet und der gewünschte Betrag eingezahlt werden. Daraufhin erhält man zu Beginn des nächsten Jahres eine Steuerbescheinigung, mit welcher der eingezahlte Betrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann.

Steuern sparen mit der privaten Vorsorge: Wie geht das?

Zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen unseren Fachartikel: Steuern sparen mit der Säule 3a

MoneyPark: Mit persönlicher, unabhängiger Beratung zur bestmöglichen Vorsorgelösung

Für die 3. Säule gibt es mehrere Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich Risiken, Steuern und Gebühren. Wenn auch Sie optimal für Ihre Zukunft vorsorgen möchten, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.

Über MoneyPark

MoneyPark ist die schweizweit führende technologiebasierte Beratungsplattform für Finanzprodukte und spezialisiert auf die unabhängige Vermittlung von Hypotheken und Vorsorgeprodukten sowie auf Vermögensverwaltung. MoneyPark bietet keine eigenen Finanzprodukte an, sondern offeriert seinen Kunden maximale Auswahl, unabhängige Beratung und direkten Abschluss. Die persönliche Kundenberatung erfolgt entweder in einer der MoneyPark-Filialen oder mittels Online-Beratungstools.

 

(Visited 2'157 times, 1 visits today)