Was deckt eine private Haftpflichtversicherung ab?

von / 30 Januar 2017
2017 01 30 private haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherungen decken berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter nach dem Obligationenrecht ab. Die Produkte können neben den versicherten Standardfällen meistens bezüglich Schadenssumme, Selbstbehalt sowie zusätzlichen Garantien individuell angepasst werden.

Der Zweck einer privaten Haftpflichtversicherung ist das Aufkommen für Schäden, welche der Versicherte am Eigentum anderer verursacht. Die gesetzliche Grundlage der Pflicht zur Haftung für Schäden an fremdem Eigentum findet sich dabei in den Artikeln 41 bis 61 des Obligationenrechts (OR). Vom Versicherungsnehmer am Eigentum anderer verursachte Schäden, bei denen keine gesetzliche Haftpflicht besteht, werden von Versicherern im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung oft anders behandelt als solche, bei denen die Pflicht zur Haftung besteht. In Fällen ohne Haftpflicht gibt es je nach Sachlage meistens eine Obergrenze von wenigen Tausend Franken. Was Schäden mit gesetzlicher Haftpflicht betrifft, sind die versicherten Summen sehr hoch – meist im einstelligen Millionenbereich bis hin zu 10 Millionen. Dies hat den Hintergrund, dass besonders Personenschäden schnell sehr teuer werden können, beispielsweise bei der Verursachung eines Autounfalls. Diese Schadensfälle sind einer der Hauptgründe, wieso es für jeden Schweizer wichtig ist, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Daneben gibt es allerdings auch Alltäglicheres, wie zum Beispiel den berühmten Ball, welcher die Fensterscheibe des Nachbarn zerstört.

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Welche Schäden deckt eine private Haftpflichtversicherung im Detail ab?

Normalerweise gibt es bei jeder Haftpflichtversicherung in der Schweiz einen Selbstbehalt, welcher pro Jahr oder pro Schaden entweder pauschal oder prozentual festgelegt ist. Versicherte Schäden können vom Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Privatperson verursacht werden, zum Beispiel bei der Benutzung von geliehenen Elektrogeräten oder beim Fest im Garten des Nachbarn. Auch als Hobbysportler, Tierhalter oder Fahrzeughalter und -benutzer kann man Schäden verursachen, für die man von anderen haftbar gemacht werden kann. Der Versicherungsnehmer kann beim Abschluss seiner Haftpflichtversicherung meistens recht genau definieren, was er versichert haben will und bis zu welcher Summe. Normalerweise beinhaltet die private Haftpflichtversicherung auch einen passiven Rechtsschutz, der den Versicherten vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter schützt – dies ist vor allem auch eine Absicherung für die Versicherung selbst, denn diese müsste schliesslich sonst den Schadenersatz bezahlen. Eine weitere oft gewählte Zusatzoption ist die Versicherung beim Lenken fremder Kraftfahrzeuge. Je nach individuellem Bedürfnis kann man in die eigene Haftpflichtversicherung auch etwas exotischere Fälle aufnehmen. Beliebt sind zum Beispiel bei Golfern Hole-in-One-Versicherungen, welche im sehr unwahrscheinlichen Fall eines Einlochens mit einem Schlag teilweise mehrere Tausend Franken bereitstellen, damit der Glückstreffer mit dem gesamten Golfclub gefeiert werden kann – natürlich gegen eine entsprechende Prämienerhöhung.

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