Die 1. Säule: Was Sie darüber wissen müssen

von / 31 Januar 2017
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Mit der 1. Säule erfüllt der Schweizer Staat seine sozialstaatliche Aufgabe und sichert das Existenzminium ab. Die Vorsorge umfasst dabei die Alters-, Hinterlassenen-, und Invalidenversicherung. Jedoch reicht die Grundversicherung nicht aus, um im Alter seinen Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Die schweizerische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert alle Personen die in der Schweiz wohnen und/oder arbeiten. Neben Studenten, Frührentnern und Invaliden sind auch all diejenigen versichert, die ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz haben, jedoch im Inland arbeiten.

Hauptkostenpunkt ist die Altersrente

Die aus der 1. Säule gezahlten Sozialleistungen entfallen mehrheitlich auf die Altersrente. Jedoch sind die Beitragszahler und deren Familienangehörige auch bei Invalidität oder Tod geschützt. Die Finanzierung der anfallenden Beiträge der 1. Säule teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu je 50 Prozent. Beitragspflichtig ist jede in der Schweiz lebende oder erwerbstätige Person nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zum Eintritt ins ordentliche Rentenalter. Für Männer endet demnach die Beitragspflicht mit 65 und bei Frauen mit 64 Jahren.

Fehlende Beitragsjahre sind teuer

Die Höhe der Beiträge ist vom Solidaritätsgedanken geprägt, weshalb besser verdienende Personen höhere Beiträge leisten. Erwerbstätige bezahlen 10,25 Prozent des Einkommens. Grundsätzlich hängt die Höhe der AHV-Rente vom Durchschnittseinkommen und den einbezahlten Jahren ab. Der Aufwertungsfaktor, der auf das durchschnittliche Einkommen angewendet wird, trägt der Lohn- und Preisentwicklung Rechnung. Bei vollständiger Einzahlung (bei Männern derzeit 44 Jahre) beträgt die maximale AHV-Rente 28‘200 Franken. Diese wird schon bei einem Durchschnittseinkommen von 84’600 Franken über 44 Jahre erreicht. Wichtig ist zu wissen, dass sich jedes fehlende Beitragsjahr negativ auf die Rente auswirkt. Deshalb ist es notwendig, dass fehlende Beitragsjahre innerhalb von fünf Jahren nachbezahlt werden sollten. Daher sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie mit einer Frühpensionierung im Alter noch alle Ihre Ausgaben stemmen können, da schon zwei Jahre weniger Arbeit Ihre Ansprüche um 13,6 Prozent absenken.

Altersvorsorge 2020

Nachdem die Initiative AHV Plus gescheitert ist, richtet sich das derzeitige Augenmerk auf die Altersvorsorge 2020. Dabei wird dem Umstand Rechnung getragen, dass durch die demographische Entwicklung und dem Anstieg der Lebenszeit immer weniger Erwerbstätige für die Rente von immer mehr Pensionierten aufkommen müssen. Die 1. Säule finanziert sich nämlich aus dem Umlagedeckungsverfahren: Die Rente der Pensionierten wird durch die arbeitende Bevölkerung finanziert. In den nächsten Jahren werden aber immer weniger Beschäftigte für immer mehr Rentner aufkommen müssen – demnach steigt die Belastung für die Arbeitnehmer immer weiter an. Zudem bereitet die derzeitige Niedrigzinsphase den Pensionskassen erhebliche Probleme, das einbezahlte Kapital in der 2. Säule im Rahmen der beruflichen Altersvorsorge (BVG) gewinnbringend anlegen zu können. Daher soll zukünftig beispielsweise das Renteneintrittsalter der Frauen auf 65 Jahre und die Mehrwertsteuer angehoben werden, um die Finanzierung auch in Zukunft gewährleisten zu können.

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Sorgen Sie rechtzeitig vor

Damit Sie Ihre Pensionierung ohne finanzielle Abenteuer überstehen, sollten Sie sich daher mit spätestens 50 aktiv Gedanken um Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse machen und rechtzeitig Ihre Finanzen im Alter planen. Dabei bietet sich beispielsweise der Moneypark-Vorsorge-Sparplan an. Wir beraten Sie dabei gerne.

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