Pensionskassen-Einkäufe optimieren

von / 26 April 2017
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Pensionskassen-Einkäufe sind ein komplexes Thema. Wer sich genau mit den geltenden Bestimmungen seiner Kasse auseinandersetzt, kann dabei viel Geld sparen – vor allem durch die steuerliche Optimierung der eigenen Vorsorgestrategie.

Die erste Möglichkeit der Steueroptimierung über die berufliche Vorsorge ergibt sich durch die «normalen» Pflichteinzahlungen, welche jeder Arbeitnehmer an die Pensionskasse abgibt. Denn diese können bei der Einkommenssteuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Durch diese Einzahlungen ergibt sich noch ein weiterer Vorteil, weil die Gelder nicht zum steuerbaren Vermögen zählen. Einzig im Falle eines Vorbezugs von PK-Geldern oder beim Kapitalbezug bei Erreichen des Rentenalters fallen Steuern an, dann allerdings zu einem reduzierten Satz, welcher weit unter dem der Einkommenssteuer liegt.

Erwerbsunfähigkeit

Pensionskassen-Einkaufe sind i.d.R. immer möglich, wenn eine Vorsorgelücke besteht

Auch Einkäufe in die Pensionskasse sollten aus steuerlicher Sicht so weitsichtig wie möglich optimiert werden, beispielsweise durch Aufteilung auf mehrere Steuerperioden, um die Progression bei der Einkommenssteuer mehrmals zu «brechen». Grundsätzlich gilt die Faustregel, dass immer in die zweite Säule nachgezahlt werden darf, solange es eine sog. Vorsorgelücke gibt. Dies ist dann der Fall, wenn das vorhandene PK-Kapital geringer ist als die Summe des Vorsorgeguthabens, welches mit konstanten Einzahlungen unter Annahme des aktuellen Gehaltes vom frühestmöglichen Zeitpunkt an zusammenkommen könnte. Allerdings hängen die Einkaufsmöglichkeiten vom Reglement der jeweiligen Kasse ab. Gegen Ende des Jahres verschicken die Pensionskassen in der Regeln Einkaufsofferten und zeigen jedem Versicherten seine aktuellen Möglichkeiten auf. Den aktuellen Kontostand Ihres Vorsorgekapitals können Sie auf dem Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse ablesen.

Vor einem Einkauf müssen alle Rahmenbedingungen geprüft werden

Bevor ein Einkauf in die Pensionskasse getätigt wird, sollte zunächst deren wirtschaftliche Situation bewertet werden. Riskant sind vor allem Pensionskassen mit Unterdeckung, da diese die eingezahlten Gelder häufig zur eigenen Sanierung benötigen. Ebenfalls sollte mit Hilfe des Reglements der betreffenden Pensionskasse in Erfahrung gebracht werden, ob die Einkäufe in den obligatorischen oder in den (häufig schlechter verzinsten) überobligatorischen Teil fliessen, und wie hoch der Umwandlungssatz für den überobligatorischen Anteil ist. Denn diesen darf die Kasse selber frei festlegen. Wer erst ungefähr 10 Jahre vor dem Renteneintritt mit den Einkäufen beginnt, hat zwei Vorteile: zum einen kann er die Rahmenbedingungen des Reglements sowie die Gesetzeslage über diese kurze Periode besser vorhersehen – und zum anderen fixiert er sein Kapital für eine kürzere Dauer.

PK-Einkäufe lohnen sich für Hypothekarnehmer normalerweise nicht

Pensionskassen-Einkäufe können bis zur Obergrenze vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und sind ausserdem nicht vermögenssteuerrelevant. Für Hypothekarnehmer sind sie aus steuerlicher Sicht allerdings häufig nicht empfehlenswert, denn wenn diese bereits PK-Gelder vorbezogen haben, muss in vielen Fällen zunächst der entnommene Anteil in die Kasse zurückgeführt werden, bevor Einkäufe möglich werden. Dies hat zur Folge, dass der Versicherte zwar seine beim Vorbezug bezahlte Steuer (unverzinst) zurückerhält, seine Einzahlung aber nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen darf, bis der volle vorbezogene Betrag zurückgeflossen ist. Massgebend ist im Einzelfall allerdings das Reglement der Pensionskasse. Grundsätzlich ist es meist sinnvoller, zunächst die Einkäufe zu tätigen und erst dann das Kapital für den Hauskauf vorzubeziehen. Allerdings muss hierbei je nach Kanton eine Sperrfrist von bis zu 5 Jahren eingehalten werden, damit keine Steuerumgehung vorliegt. Vorsicht ist auch geboten, wenn die eigene Hypothek erhöht werden und dann mit vorbezogenen Vorsorgegeldern zurückgezahlt werden soll, oder dann, wenn der Einkauf in die Pensionskasse erst kurz vor der Rente erfolgt und daraufhin durch einen Kapitalbezug ein zu grosser Steuervorteil realisiert wird.

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