Wie lange halten Haushaltsgegenstände?

von / 28 Dezember 2016
Lebensdauer Haushaltsgegenstände

Was ist die Lebensdauer von Haushaltsgegenständen? Diese Frage hat Mieter und Vermieter immer schon beschäftigt – denn aus ihr leiten sich Ersatzansprüche ab, falls z.B. die Geschirrspülmaschine in der Mietwohnung zu früh den Geist aufgibt. Klarheit bringt ein Blick in die Lebensdauertabelle.

Was ist die Lebensdauer von Haushaltsgegenständen?

Bei der Beantwortung der Frage, wie es um die Lebensdauer von Haushaltsgegenständen steht, gibt es ein von wichtigen Verbänden der Immobilien- und Versicherungsbranche empfohlenes Nachschlagewerk: die sogenannte Lebensdauertabelle. Erarbeitet wurde sie vom Mieterinnen- und Mieterverband (MV), in Zusammenarbeit mit dem Hauseigentümerverband (HEV). Die Lebensdauertabelle enthält Richtwerte zur normalen Lebensdauer von Bodenbelägen, Decken und Türen bis hin zu Küchengeräten, Heizungsanlagen, Balkonen oder der Gebäudehülle. Diese Werte beziehen sich auf ein Objekt mittlerer Material- und Arbeitsqualität, welches vom Mieter normal beansprucht wird. Treten ungewöhnliche Materialfehler auf, so kann es sich auch um Mängel handeln – lesen Sie in unserem Fachbeitrag, wer für Baumängel haftet. So hat zum Beispiel gemäss Lebensdauertabelle eine Waschmaschine eine anzunehmende Lebensdauer von 15 Jahren, genauso wie ein Tumbler oder eine Gefriertruhe. Bei einem WC oder Lavabo kann man mit einer Haltbarkeit von 35 Jahren rechnen – und bei einem Radiator sind es sogar 50 Jahre. Und wenn dann einmal eine Renovation fällig wird – unsere 3 Tipps fürs Renovieren helfen! Übrigens: nachhaltige Renovationen halten nicht nur länger, sondern werden auch noch kantonal gefördert!

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Ersatzansprüche gemäss Lebensdauertabelle

Am besten erklärt sich die Funktionsweise der Lebensdauertabelle an einem Beispiel: Angenommen, eine Mietwohnung ist mit Raufasertapeten tapeziert, für welche die Lebensdauertabelle eine Haltbarkeit von 10 Jahren angibt. In unserem Beispiel will der Mieter nach 5 Jahren die Wohnung wieder verlassen – und stellt fest, dass die Tapete einige dunkle Flecken hat: ein Fall von sogenannter «übermässiger Abnutzung». Der Vermieter sieht diese Flecken und kann nun eine Entschädigungszahlung fordern, welche sich nach dem Zeitwert der Tapete richtet. Sprich: Die Tapete hat 5 Jahre – also die Hälfte ihrer Lebensdauer – hinter sich, und somit einen Zeitwert von 50 Prozent des Ursprungswertes. Daher kann der Vermieter seinem ehemaligen Mieter 50 Prozent der Erneuerungskosten in Rechnung stellen. Würde die Tapete allerdings nur normale Abnutzungsspuren aufweisen wie z.B. einen «Abdruck» an der Stelle, wo vormals ein Bild hing – dann hätte der Vermieter auch nach 5 Jahren keinen Anspruch auf eine Entschädigung, da eine normale Abnutzung der Tapete vorausgesetzt wird. Ein entgegengesetzter Fall träte zum Beispiel dann auf, wenn ein Tumbler nach 20 Jahren – sprich 5 Jahre nach Ablauf der Lebensdauer – immer noch einwandfrei funktioniert. In diesem Falle hat der Vermieter keine Ersatzpflicht, es sei denn, die Benutzung ist unzumutbar geworden. Übrigens: Hier erfahren Sie, was Sie als Mieter zum Thema Umbau wissen müssen, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Denn Ersatzforderungen können ebenfalls bei nicht abgesprochenen Umbaumassnahmen auftreten!

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