Abbezahlte Schuldbriefe im Grundbuch löschen?

von / 17 Juli 2015
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Einer unserer Kunden hat uns gefragt, ob er durch abbezahlte Schuldbriefe an seine Bank gebunden sei. Unser Vertriebsleiter Shahram Shad weiss die Antwort.

Frage: Ich habe im Juni 2012 die Wohnung meines Vaters (er hat Nutzniessungsrecht) übernommen. Im Grundbuch sind 10 Papier-Inhaberschuldbriefe einer Bank eingetragen, welche alle vollständig abbezahlt sind. Bin ich durch diese abbezahlten Schuldscheine an die Bank „gefesselt“? Könnte ich, auf die (heute nicht belehnte) Wohnung, bei einer Fremdbank die Wohnung mit neuen Hypotheken belehnen, solange die bestehenden Bank- Hypotheken in Grundbuch eingetragen sind (z.B. für Umbauten, Sanierungen, Erbschaftsteuer oder als liquides Kapital)? Bieten diese 10 Schulscheine irgendwann einen Vorteil? Ist es empfehlenswert, die bestehenden 10 Schuldscheine im Grundbuch zu löschen? Wenn ja, wie muss ich vorgehen?

Antwort: Lieber Kunde. Keine Sorge, durch die bereits abbezahlten Schuldscheine sind Sie nicht an die Bank gebunden. Mit der Rückzahlung der Hypothek werden diese Sicherheiten frei: Die Titel müssten folglich nicht mehr in einem verpfändeten Depot liegen, sondern in einem für Sie frei verfügbaren Depot oder Safe.

Auf ihre Wohnung können Sie bei Bedarf also eine neue Hypothek aufnehmen. Das neue Verhältnis entsteht durch die Übergabe der Titel und den Abschluss von entsprechenden Kreditfazilitäten (d.h. durch den Hypothekarvertrag und durch die Sicherungsübereignung bzw. den Pfandvertrag). Sie können die Schuldbriefe entweder bei Ihrer Bank ausliefern lassen (gegen Quittung) oder der Bank den Auftrag geben, die Titel direkt dem neuen Institut weiterzureichen. Dieser Service ist in der Regel mit Auslieferungsspesen verbunden, die von Institut zu Institut unterschiedlich sind.

Ich erlaube mir den Hinweis, dass neu aufgenommenes Kapital in den meisten Fällen in direktem Zusammenhang mit der Liegenschaft stehen muss: Umbauten und Renovationen sind also ohne weiteres finanzierbar. Eine Zweckentfremdung der Mittel, etwa für die Finanzierung von Erbschaftssteuern oder gar für Konsumzwecke, wird heute dagegen eher selten gewährt. Da die Liegenschaft mit einer Nutzniessung belastet ist, kann dies zudem die Belehnungsmöglichkeiten einschränken: Diese hängen insbesondere von der Bewertung der Liegenschaft unter Berücksichtigung des Nutzniessungsrechts ab. Da die Kreditvergabepolitik der Institute stark über die Bewertung der Objekte gesteuert wird, können diese entsprechend variieren; es empfiehlt sich daher, mehrere Offerten einzuholen.

Die Errichtung von Schuldbriefen ist mit Kosten beim Grundbuchamt verbunden. Da die nicht belehnten Schuldbriefe bei Bedarf wieder belehnt werden können, ist es in der Regel nicht sinnvoll, die Titel nach Rückzahlung zu löschen. Für die sichere Aufbewahrung der Wertpapiere eignen sich vor allem Schliessfächer bei einer Bank. Einzelne Banken bieten dafür auch ein persönliches Depot an. Der Preis dafür ist jedoch meist pro Titel definiert, was in Ihrem Fall mit zehn Titeln zu höheren Kosten führen dürfte. Die Titel müssen bei Änderungen im Grundbuch zwecks Nachträgen oder beim Verkauf der Liegenschaft übrigens physisch verfügbar sein. Ein Verlust dieser Titel wäre mit Kosten verbunden, da diese im Rahmen eines amtlichen Verfahrens als kraftlos erklärt werden müssten.

Freundliche Grüsse, Shahram Shad, Leiter Vertrieb bei MoneyPark

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