Wohnungskauf – darauf müssen Sie achten

von / 26 Januar 2017
2017 01 26 wohnungskauf

Wenn Sie sich für eine Eigentumswohnung interessieren, dann sollten Sie sich umfassend über Ihre Wunschimmobilie informieren. Ist der Verkaufspreis festgesetzt und das Objekt reserviert, steht der Notariatstermin an. Mit dem Eintrag ins Grundbuch wird der Immokauf offiziell.

Der Wohnungskauf ist ein wichtiger Schritt und eine Entscheidung von ausserordentlicher finanzieller Tragweite. Deshalb muss der Kaufvertrag von einem Notar beglaubigt werden. Je nach kantonaler Regelung können Sie diesen frei wählen – manchmal gibt es allerdings auch einen Notar, welcher für das Gebiet verantwortlich ist, in dem Ihre Wunschimmobilie liegt. In diesem Falle haben Sie kein Wahlrecht. Der Notar bereitet im Normalfall den Kaufvertrag vor und sendet ihn allen Parteien zur Durchsicht zu. Der Kaufvertrag hält fest, wer von wem welchen Kaufgegenstand zu welchem Preis erwirbt, und zu welchem Zeitpunkt. Wichtig ist: unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vollständig verstanden haben. Zur Not kann das Beiziehen eines unabhängigen Rechtsexperten eine wertvolle Hilfe sein. Lesen Sie zudem unsere Checkliste Kaufprozess, um eine genaues Bild über den Ablauf eines Immobilienkaufs zu bekommen. Auch interessant: unsere Checkliste Kaufvertrag.

Hedonische Schaetzung

Wichtig: Man sollte die Wohnung genau kennen, bevor man sie kauft

Wichtig ist vor allem, dass Sie ganz genau wissen, was Sie kaufen. Besichtigen Sie die Wohnung am besten bei Tageslicht, schauen Sie in alle Ecken und bringen Sie in Erfahrung, wie die Bausubstanz ist und welche Renovationen geplant sind. Denn deren Finanzierung sowie den Unterhalt und die Sanierung von Gemeinschaftseigentum tragen Sie anteilig mit. Lesen Sie in unserem Fachbeitrag, was alles zum Stockwerkeigentum gehört. Massgeblich für Ihre Beteiligung an den Kosten sind die sog. Wertquoten, welche normalerweise im Reglement der Stockwerkeigentümer zu finden sind. Dabei handelt es sich um die prozentuale Berechnung Ihres Anteils am Gemeinschaftseigentum, deren Regeln gesetzlich nicht festgelegt sind. Berechnungsgrundlage können zum Beispiel Quadratmeterangaben oder Kaufpreise sein – genauso aber auch andere Faktoren wie Stockwerk und Ausbaustandard der Wohnung. Lesen Sie auch unseren Fachbeitrag zu den Vorteilen von Stockwerkeigentum.

Ein genaues Bild von der Innenausstattung ist wichtig für die Preisverhandlung

Auch die Innenausstattung der Wohnung ist ein wichtiger Punkt. Konsultieren Sie den Baubeschrieb und die anderen zur Verfügung gestellten Unterlagen. Wichtige Informationen sind z.B. Alter und Zustand der Bodenbeläge und Wandanstriche, der Heizungsanlage und von Badezimmerausstattung sowie Küchengeräten. Die Lebensdauertabelle kann Ihnen einen Anhaltspunkt bezüglich des Werts dieser Elemente geben – und hilft vor allem dabei, abzuschätzen, wann die nächste Renovation fällig wird. Wer genau weiss, in welchem Zustand seine Wohnung ist, kann zusätzlich noch deren Preis in Relation zum Preis vergleichbarer Immobilien in der Region betrachten. Mit dieser Vorbereitung ist der künftige Immokäufer in der Regel gut gerüstet für die Preisverhandlung, welche dem Notariatstermin vorangeht.

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