Drei Argumente fürs Stockwerkeigentum

von / 14 September 2016
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Fast jeder zweite Kunde von MoneyPark entscheidet sich für eine Etagenwohnung. Das Stockwerkeigentum hat sich in den letzten Jahren zur beliebtesten Wohnform der Schweizer entwickelt – warum das so ist und was für den Erwerb von Stockwerkeigentum spricht, erklären wir kurz und bündig.

Jeder Zweite zieht in die Etagenwohnung

45 Prozent der MoneyPark-Kunden entscheiden sich für eine Etagenwohnung. Damit hat das Stockwerkeigentum das traditionelle Einfamilienhaus als beliebteste Wohnform abgelöst. Mit 23 Prozent erreicht das freistehende Einfamilienhaus den zweiten Platz im Ranking der beliebtesten Wohnformen, gefolgt vom Eckhaus und dem Penthouse.

  • Mehr dazu, wie die Schweizer wohnen möchten, lesen Sie in der Wohntraumstudie 2015 von MoneyPark und alaCasa.

Beim Stockwerkeigentum erwerben die Käufer ein Miteigentum, nutzen ihre eigenen vier Wände aber im Sonderrecht. Die Eigentumswohnung dürfen sie dementsprechend nach eigenem Gusto gestalten und umbauen, die gemeinschaftlich genutzten Flächen wie bspw. der Garten oder die Garage teilen sich die Immobilienkäufer mit den Nachbarn und sind dementsprechend auch gemeinschaftlich für Unterhalt und Instandhaltung verantwortlich.

Stockwerkeigentum

Argument 1: Dank tieferer Preise ins Eigenheim

Da Sie sich das Bauland mit mehreren Eigentümern teilen, können Sie im Vergleich zum Einfamilienhaus für das gleiche Geld entweder mehr Wohnfläche erwerben, oder aber die gleiche Wohnfläche zu günstigeren Konditionen kaufen.

  • Mieter zahlen übrigens im Vergleich zu Eigentümern ein Drittel höhere Wohnkosten. Das ergab eine kürzlich durchgeführte Umfrage von MoneyPark und dem Maklernetzwerk alaCasa.ch. Hier erfahren Sie mehr zum Thema.

Tiefere Unterhaltskosten dank gemeinschaftlicher Nutzung

Die Lebensdauer von Gebäudeteilen wie bspw. Dach oder Fassade ist begrenzt, und so müssen diese nach einer gewissen Zeit renoviert werden. Solche Instandhaltungen können hohe Kosten verursachen. Als Stockwerkeigentümer teilen Sie sich die Kosten für den Unterhalt und Renovation am Gebäude und reduzieren so Ihre laufenden Kosten. Um Kosten des Unterhalts zu decken, zahlen die Stockwerkeigentümer normalerweise in einen Erneuerungsfonds ein. Wie hoch die Einzahlungen sind, entscheidet die Gemeinschaft – eine gesetzliche Pflicht, einen Fonds zu äufnen gibt es nämlich nicht.

Sorgenfrei im Stockwerkeigentum dank Verwalter

Normalerweise kümmert sich ein Verwalter um alle Belange der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Er zahlt die Rechnungen, schliesst Versicherungen ab oder pflegt die Gartenanlage. Auch diese Kosten teilen sich die Eigentümer, müssen sich dafür aber nicht um die lästige Details kümmern.

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  • Vermeiden Sie die häufigsten Fehler beim Immobilienkauf und lesen Sie unsere Expertentipps.

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