Die Schlichtungsstelle – Hilfe bei Mietstreitigkeiten

von / 10 Februar 2017
2017 02 10 schlichtungsstelle

Kommt es bei Mietstreitigkeiten zu keiner Einigung zwischen Vermieter und Mieter, ist die örtliche Schlichtungsstelle oft der letzte Ausweg, um einem kostspieligen und langwierigen Verfahren zu entgehen.

Im Fall von Mietstreitigkeiten ist der Gang vor die zuständige Schlichtungsstelle häufig unvermeidbar. Denn wenn Mieter und Vermieter auf Ihrem Recht beharren, hilft oft nur eine neutrale Instanz bei der Vermittlung. Zuständig für eine Mietstreitigkeit ist immer die Schlichtungsstelle der Gemeinde, in welcher sich die gemietete Immobilie befindet. Je nach Kanton und auch je nach Gemeinde kann sich die gängige Praxis leicht von anderen Orten unterscheiden. Im Allgemeinen fallen sowohl die Vermittlung in Mietstreitigkeiten als auch die Beratung beider Parteien in die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle. Allerdings verhalten sich die Schlichtungsstellen hierbei meist relativ zurückhaltend.

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Ziel der Schlichtungsstelle ist eine Einigung

Wer auch nach vorhergehender Beratung durch eine andere Stelle zu dem Schluss kommt, dass sein Problem nicht bilateral zwischen Vermieter und Mieter gelöst werden kann, muss einen Antrag bei der zuständigen Schlichtungsstelle einreichen. Deren Verfahren ist kostenlos, was allerdings auch zur Folge hat, dass pragmatisch, schnell und oft nach billigem Ermessen entschieden werden muss. In der Schlichtungskommission sitzen normalerweise ein oder mehrere Beamte der Schlichtungsstelle und zu gleichen Teilen Mieter- und Vermietervertreter. Einer der häufigsten Gründe für eingeleitete Verfahren sind durch den Mieter verursachte Schäden an der Immobilie. Hierbei hat vor der Schlichtungskommission der Vermieter die Beweislast, wobei sich der lückenlose Nachweis eines Verschuldens vonseiten des Mieters oft schwierig gestaltet. Am Ende des Verfahrens steht normalerweise ein Kompromissvorschlag, der von beiden Seiten Zugeständnisse verlangt. Sehr häufig wird dieser Vorschlag von beiden Seiten angenommen, um ein langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden.

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