Denkmalschutz – das müssen Sie beachten

von / 18 April 2017
2017 04 18 denkmalschutz

Ist das Eigenheim im Inventar für schutzbedürftige Bauten gelistet, dann sollte bei Sanierungen und Renovationen vor Baubeginn Kontakt mit der Denkmalpflege aufgenommen werden.

Wer sein Eigenheim umbauen möchte, kann dies in manchen Fällen nur dann machen, wenn sein Bauvorhaben mit den gültigen Bestimmungen zum Denkmalschutz übereinstimmt. Die Denkmalpflege ist eine kantonale Behörde, welche drei Ziele verfolgt: das schützenswerte, also historisch oder baugeschichtlich bedeutende Inventar zu erforschen, zu katalogisieren und zu erhalten. Vor allem das letztgenannte Ziel, der Erhalt historisch und regional bedeutender Bauten, verlangt Bauherren bei Umbauten häufig Kompromisse ab. Meistens ist es zwar problemlos möglich, ein geschütztes Gebäude an die heutigen Standards anzupassen. Was die Ausgestaltung des Bauvorhabens angeht, muss hingegen meist auf die Erhaltung des Charakters geschützter Bauwerke oder zumindest gewisser Eigenschaften geachtet werden. Nicht zuletzt sind auch die feuerpolizeilichen Bestimmungen wichtig und komplettieren die Dreiecksbeziehung Bauherr-Denkmalpflege-Feuerpolizei. Die Feuerpolizei kommt vor allem dann ins Spiel, wenn der Erhalt des Charakters eines Bauwerks bestimmte Baumaterialien wie z.B. Holz voraussetzt, deren Einsatz aus Brandschutzgründen bedenklich sein kann.

2017-01-12-grundstuckgewinnsteuer

Informationen zum Denkmalschutz gibt es bei der Denkmalpflege und kostenlos im Internet

Wer in einem denkmalgeschützten Gebäude lebt, kann sich normalerweise kostenlos bei der zuständigen Denkmalpflege bezüglich seines Umbau– oder Renovationsvorhabens beraten lassen. Zudem führen Kantone und Gemeinden Listen zum Inventar der Baudenkmäler sowie der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte, welche häufig via Katasterauskunft im Internet abgerufen werden können. Übrigens kann es für den Umbau denkmalgeschützter Bauten, ähnlich wie bei energieeffizenten Sanierungen, von den Kantonen und Gemeinden sogar beachtliche Subventionen geben. Diese dienen in den meisten Fällen dazu, den Einsatz hochwertigerer Bauelemente oder -materialien dort zu ermöglichen, wo dies zwar aus Denkmalschutzgründen erforderlich, aber aus Kostengründen nur schwer zu realisieren ist. Solche Fälle können zum Beispiel bei Holzwänden oder bestimmten Fenstern auftreten. Allerdings beschränken sich diese Subventionen meist auf besonders schutzbedürftige Bauten mit charakteristischem Baustil. Abgesehen von Subventionen können Sie beim Renovieren übrigens auch in beachtlichem Masse Steuern sparen. Einen Tipp kann man jedem Eigentümer eines geschützten Gebäudes für seine anstehende Renovation getrost mit auf den Weg geben: Nehmen Sie vor der Planung und Durchführung Ihres Umbaus Kontakt mit der Denkmalpflege und der Feuerpolizei auf. Ansonsten kann es im schlimmsten Fall sogar passieren, dass Sie bereits durchgeführte Baumassnahmen auf eigene Kosten rückgängig machen müssen.

Mit MoneyPark finden Sie die richtige Finanzierung für Ihre Renovation

Suchen Sie die richtige Finanzierung für Ihr Bau- oder Renovationsvorhaben? Dann haben Sie mit MoneyPark einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite. Wir analysieren zusammen mit Ihnen Ihre individuelle Situation und finden für Sie die beste Hypothek aus den Angeboten von über 80 Finanzierungspartnern. Ausserdem beraten wir Sie gerne auch in den Bereichen Vorsorge, Pensionierungsplanung und Investment.

screenshot

(Visited 853 times, 1 visits today)