Immobilienverkauf: Das Bieterverfahren

von / 02 Februar 2017
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Das Bieterverfahren ist eine interessante Alternative für Hausverkäufer. Gerade in Ballungszentren mit hoher Nachfrage kann man so einen höheren Verkaufspreis erzielen, als wenn man die Immobilie mit einem festen Verkaufspreis anbietet. Jedoch gibt es auch einige Fallstricke die Käufer vermeiden sollten. Wir klären Sie darüber auf.

Immer mehr Immobilien werden über das Bieterverfahren verkauft. Dabei kommt das Anwesen sprichwörtlich unter den Hammer. In Zeiten von niedrigen Zinsen und kaum noch rentablen Anlageoptionen, bleiben Immobilien immer noch eine gute Investitionsmöglichkeit. Beim Bieterverfahren kommt der Wettbewerbsgedanke ins Spiel. Je höher die Nachfrage nach dem Objekt, desto höher auch der Preis.

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Vorteile des Bieterverfahrens

Das Bieterverfahren wird immer populärer. Befeuert durch die tiefen Zinsen und den Bevölkerungszuwachs, erfreut sich das Verfahren gerade in Ballungszentren immer grösserer Beliebtheit. Dabei ist die Idee denkbar einfach: Wer mehr bietet, erhält den Zuschlag. Üblicherweise wird ein Besichtigungstermin vereinbart, bei dem die potentiellen Interessenten das Objekt begutachten können und ein Exposé von der Immobilie erhalten. Innerhalb einer bestimmten Frist, meist zwischen zwei und vier Wochen, müssen sie ein Angebot unterbreiten. Der Vorteil liegt auf der Hand: Durch die Zeitbegrenzung und den öffentlichen Besichtigungstermin wird potentiellen Interessenten gezeigt, dass die Immobilie begehrt ist und schnell vom Markt sein wird. Zudem erfahren die Interessenten nichts über die Zahlungsbereitschaft der Mitbieter. Dadurch werden zukünftige Käufer oftmals animiert und angestachelt, an ihre finanzielle Schmerzgrenze zu gehen. Ausserdem verläuft der Verkaufsprozess für Verkäufer meist kürzer und unkomplizierter ab.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Verkäufer nicht automatisch dem Höchstbietenden den Zuschlag geben müssen. Somit eignet sich das Verfahren auch dazu, eine Marktbewertung des Anwesens vornehmen zu können. Im Gegensatz zu Zwangsversteigerungen besteht nämlich keine Verkaufspflicht. Ein weiterer Vorteil ist, dass kein Mindestgebot festgelegt werden muss.

Jedoch hat das Bieterverfahren auch seine Tücken

Auch wenn das Bieterverfahren auf den ersten Blick nur Vorteile verspricht, müssen Sie aber auch einige Sachen beachten. Wer denkt, dass er schlechte Immobilien zu überteuerten Preisen ansetzen kann, wird meistens auf seiner Immobilie sitzen bleiben. Wird dann in der zweiten Runde des Bieterverfahrens der Preis herabgesetzt, könnten sich einige Interessenten vor den Kopf gestossen fühlen und auf weitere Preisherabsetzungen warten oder dem Bieterverfahren gar komplett fernbleiben. Vertrauen Sie sich daher nicht Maklern an, denen lediglich die hohe Provision am Herzen liegt.

Bieterverfahren

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