Alles Wissenswerte zur Baubewilligung

von / 23 März 2017
2017 03 23 baubewilligung

Die Bedingungen für die Erteilung einer Baubewilligung und vor allem die Umstände, unter welchen eine solche notwendig ist, variieren von Gemeinde zu Gemeinde. Einige Anhaltspunkte zur Orientierung gibt es trotzdem.

Grundsätzlich hängt die Genehmigungspflicht eines Bauvorhabens vor allem von der Art des Objekts und von den üblichen Regelungen der jeweiligen Gemeinde ab. Im Bauwesen haben die Gemeinden in der Schweiz nämlich eine starke Stellung. Zum einen wird der jeweils relevante Zonenplan mit der Kennzeichnung verschiedener Nutzungsarten vom Bauamt der Gemeinde erstellt, zum anderen darf diese auch über die Erteilung oder Verweigerung von Baubewilligungen entscheiden. Für Eigenheimbesitzer gilt hierbei die Faustregel, dass Unterhaltsarbeiten und Renovationen wie das Neudecken des Daches normalerweise keine Baugenehmigung benötigen. Wichtig ist bei allen Vorhaben weiterhin, dass die kommunalen Bauvorschriften eingehalten und eventuelle im Grundbuch eingetragene Sonderrechte respektiert werden. So kann es beispielsweise sein, dass Sie einen Teil Ihres Grundstücks nicht verändern dürfen, weil ein Nachbar das Recht hat, diesen Teil mit zu nutzen. Auch Arbeiten im Inneren des Eigenheims sind grundsätzlich nicht bewilligungspflichtig – allerdings müssen allfällige Risiken durch Cheminée, Sauna oder ähnliche Einrichtungen der Feuerpolizei gemeldet werden, und eine Versicherung gegen Feuerschäden kann sich im Einzelfall lohnen.

Versicherungen in der Bauphase

Bei der Baubewilligung gilt: lieber einmal zu viel fragen, als einmal zu wenig

Ist das Bauvorhaben grösser und eventuell eine Bewilligung vonnöten, sollten Sie im Zweifel lieber beim Bauamt nachfragen. Denn falls Sie ohne Baubewilligung Arbeiten durchführen, für welche eine Bewilligung vorausgesetzt wäre, kann es ohne Weiteres passieren, dass Sie die Arbeiten auf eigene Kosten wieder rückgängig machen müssen. Je nach Gemeinde gibt es für kleinere Arbeiten wie das Aufstellen eines Gartenhäuschens oder die Einrichtung eines Gartenteichs auch ein vereinfachtes Anzeigeverfahren, bei welchem die Baubewilligung ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung des Projekts ausgestellt werden kann. Ist Ihr Bauvorhaben ein Projekt grösseren Umfangs und stuft es die Gemeinde als für die Öffentlichkeit relevant ein, dann wird normalerweise eine Beschreibung des Projekts in den amtlichen Publikationen ausgeschrieben und eine Einspruchsfrist gewährt, welche je nach Gemeinde von verschiedener Dauer ist. Ist diese Frist ohne Einspruch verstrichen, so kann gegen eine Gebühr, welche vom Volumen des Bauprojekts abhängt, die entsprechende Bewilligung erteilt werden. Abgesehen von der Ausschreibung müssen bei grösseren Bauprojekten vor dem Erteilen der entsprechenden Bewilligung verschiedene Faktoren geprüft werden. Wichtig ist beispielsweise, dass die Nutzungsart des Baugrundstücks (z.B. Eigenheim oder Gewerbegebiet) mit dem Zonenplan der Gemeinde übereinstimmt. Daneben spielen auch der Denkmalschutz und Bauvorschriften eine Rolle, genauso wie Umweltaspekte.

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