Was bedeutet die Abschaffung des Libor?

von / 16 August 2017
libor

Die Tage des Libor als einer der wichtigsten Referenzzinssätze sind gezählt. Während der Finanzkrise stand er im Zentrum eines Manipulationsskandals. Dadurch hat der Zinssatz an Glaubwürdigkeit eingebüsst. Als Konsequenz soll der Zinssatz durch ein besseres Modell ersetzt werden.

Ein Skandal mit schwerwiegenden Folgen

Der Begriff Libor steht für London Interbank Offered Rate – dem Zinssatz, zu dem sich die Banken am Londoner Geldmarkt gegenseitig Zinsen gewähren. Vor einigen Jahren haben einzelne Banken einen tieferen Libor angegeben, um sich als Schuldner besser zu positionieren. Denn einfach ausgedrückt gilt, wer weniger bezahlen muss, ist der bessere Schuldner.

Der Skandal liess nicht lange auf sich warten. Die Betroffenen Banken und Broker mussten hohe Geldbussen entrichten – es kam sogar zu Gefängnisstrafen. Diese Erschütterung am Finanzmarkt hat dem guten Ruf des Libor als Referenzzinssatz nachhaltig geschadet. Nun sind die Tage des wichtigsten Index für kurzfristige Zinsen gezählt.

Libor läuft bis Ende 2021 aus

Die britische Finanzmarktaufsicht sprach jüngst ein Auslaufen des Libor bis Ende Jahr 2021 aus. Künftig soll auf vertrauenswürdigere Modelle gesetzt werden.

Aufsichtsbehörden und Zentralbanken warten derweil bereits mit alternativen Modellen auf. In Grossbritannien ist es der Zinssatz Sonia (Sterling Overnight Index Average), ein Tagesgeldsatz für unbesicherte Transaktionen am Pfundmarkt. In der Euro-Zone der Eonia (Euro Overnight Index Average und in der Schweiz der Saron (Swiss Average Rate Overnight). Der Unterschied: Diese Zinssätze beruhen auf Markttransaktionen und nicht mehr auf Angaben von Banken.

Was heisst das für Schweizer Hypothekarnehmer?

Bereits seit einigen Jahren setzt sich die SNB für den Saron ein. Schon Ende dieses Jahres wird er das sogenannte TOIS-Fixing ablösen.

Für Schweizer Hypothekarnehmer, die ihre Immobilie über eine Libor-Hypothek finanzieren, dürfte es vorerst keine merklichen Änderungen geben. Denn im historischen Verlauf bewegen sich der Libor und der Saron auf ähnlichem Niveau.

Libor
Quelle: SNB (Stand: 16.08.2017)

Ein Wechsel zur Saron sollte also nicht zum Nachteil der Kunden gereichen, auch wenn sich die meisten Anbieter mit Hinweisen auf „geänderte Geldmarktverhältnisse“ eine einseitige Vertragsänderung vorbehalten.

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