FAQ: Eigenkapital für die Finanzierung

von / 05 Februar 2016
Hypothek Amortisatin Direkt

Für die Finanzierung der eigenen vier Wände brauchen Sie Eigenkapital. Doch was können angehende Hausbesitzer dafür alles einsetzen?

Wer in der Schweiz eine Hypothek aufnimmt, um damit eine Immobilie zu erwerben, muss mindestens 20% des Objektwerts in Form von Eigenmitteln einbringen. Folgende Quellen bilden die Basis Ihrer Finanzierung:

  • Eigenes Vermögen: Vermögen, das sich auf Ihren Konten befindet, kann selbstverständlich für die Finanzierung eingesetzt werden.
  • Vermögen aus Verkauf: Ob Wertschriften, Kunstobjekte oder Immobilien: Der Erlös aus Verkäufen kann dem Eigenkapital angerechnet werden.
  • Vermögen aus Ihrem Umfeld: Erbvorbezüge, Privatdarlehen und Schenkungen sind ebenfalls Optionen zur Ergänzung Ihres vorhandenen Eigenkapitals.

Altersguthaben als Retter in der Finanzierungs-Not

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, wenn Sie mit den obengenannten Mitteln nicht auf das benötigte Eigenkapital kommen? In der Schweiz können Vorsorgegelder aus der 2. und 3. Säule unter gewissen Vorbehalten dem Eigenkapital angerechnet werden:

Finanzierung via Vorbezug von Vorsorgegeldern:

  • Bei einem Vorbezug von Vorsorgegeldern beträgt der Mindestbetrag 20’000 Franken. Ausserdem ist der Vorbezug an die Bedingung geknüpft, dass damit selbstbewohntes Eigentum finanziert wird. Ein Vorbezug kann daher z.B. nicht dazu verwendet werden, eine Ferienwohnung zu finanzieren.
  • Wichtig: In jedem Fall müssen Sie mindestens 10% des Werts der Liegenschaft als „hartes“ Eigenkapital beisteuern. D.h. dieses Geld darf nicht aus Ihrer Vorsorge stammen.
  • Bis zum 50. Lebensjahr können Sie das gesamte angesparte Guthaben beziehen. Ist man jedoch älter, kann entweder der Betrag bezogen werden, der im Alter von 50 Jahren vorhanden war, oder aber die Hälfte des aktuellen Betrags – der jeweils höhere wird ausbezahlt.

Finanzierung via Verpfändung von Altersguthaben:

  • Bei einer Verpfändung von Altersguthaben wird Ihr Anspruch auf Vorsorgegelder verpfändet, um damit die Eigenmittel zu erhöhen. Es gelten weitestgehend dieselben Rahmenbedingungen wie beim Vorbezug von Vorsorgegeldern, jedoch wird eine Verpfändung im Hinblick auf die Eigenmittel anders bewertet.
  • Da es sich nur um eine Verpfändung handelt und das betroffene Guthaben nicht tatsächlich in die Finanzierung einfliesst, bleibt die Hypothekarsumme gleich hoch. Dies führt dazu, dass die Zinsbelastung bei einer Verpfändung höher ist. Dafür kann man bei einer Verpfändung von steuerlichen Vorteilen profitieren, welche beim Vorbezug nicht vorhanden sind.

Erfahren Sie mehr im Fachartikel „PK-Vorbezug für den Hauskauf“.

Lernen Sie mehr übers Thema Amortisation und Steuern in unserem Fachartikel.

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