Habe ich genügend Eigenkapital für meine Traumimmobilie?

von / 30 März 2023
MoneyPark Hypothekenrechner Eigenkapital

Mit Hilfe des MoneyPark Hypothekenrechners finden Sie umgehend heraus, wie viel Eigenkapital Sie für Ihre Traumimmobilie benötigen, und ob Sie mit Ihrem Einkommen die Tragbarkeitskriterien erfüllen. Sollte Ihr Angespartes für den Immobilienkauf nicht ausreichen, sollten Sie prüfen, ob ein Erbvorbezug, eine Schenkung oder ein Darlehen im Familien- oder Freundeskreis eine Option wäre.

Wer in der Schweiz eine Immobilie kauft, darf eine Belehnung von 80 Prozent nicht überschreiten, sprich: Mindestens 20 Prozent des Kaufpreises der Immobilie müssen als Eigenkapital vorhanden sein, der Rest kann über eine Hypothek finanziert werden. Vom Eigenkapital darf maximal die Hälfte (also 10 Prozent des Kaufpreises) aus vorbezogenem Vorsorgekapital (Pensionskasse) bestehen; die andere Hälfte (ebenfalls 10 Prozent des Kaufpreises) muss als sogenanntes «hartes Eigenkapital» (dazu gehört z. B. auch die Säule 3A) eingebracht werden. Wie viel dies in Ihrem konkreten Fall ist, sagt Ihnen der Hypothekenrechner. Ist nicht genügend Geld dafür vorhanden, können beispielsweise die Eltern den Kindern einen Teil ihres zukünftigen Erbes bereits im Vorhinein überlassen, damit die Kinder den Traum von der eigenen Immobilie wahrmachen können.

 

Drei Möglichkeiten: Erbvorbezug, Schenkung und Darlehen

 

Welche dieser Varianten gewählt werden sollte, hängt von der individuellen Situation, vom jeweiligen Betrag und auch vom Wohnkanton ab. Einen Unterschied gibt es übrigens zwischen den ersten beiden Varianten Erbvorbezug und Schenkung und der dritten (Darlehen): Bei Erbvorbezug und Schenkung geht nämlich das Geld in das Vermögen der Kinder über, während es im Falle eines Darlehens bei den Eltern verbleibt. Dies hat vor allem eine Folge: Schenkungen und Erbvorbezüge müssen hinterher beim Erbgang berücksichtigt werden, wenn es um die Festlegung der Pflichtanteile geht. Man kann also durch diese Varianten zwar seinen Kindern den Eigenheimkauf ermöglichen, kommt allerdings nicht um die gesetzlichen Pflichtanteile beim Erbe herum. Daher lohnt sich eine genaue Rechnung – sonst kann es nämlich passieren, dass die Kinder sich beim Ableben ihrer Eltern mit Forderungen anderer Erben konfrontiert sehen und Ausgleichszahlungen leisten müssen.

 

Was gilt es zu beachten?

 

Beim Erbvorbezug läuft im Prinzip alles wie bei der regulären Vererbung, mit dem Unterschied allerdings, dass die Vererbenden noch leben. Dennoch fällt hier, genau wie beim regulären Erbgang, die Erbschaftssteuer an. Diese ist kantonal geregelt und in demjenigen Kanton zu entrichten, wo die Eltern ihren Wohnsitz haben. Es empfiehlt sich also, beim Durchrechnen der verschiedenen Varianten in Erfahrung zu bringen, ob eine Erbschaftssteuer zu entrichten ist oder nicht. Allerdings sind nahe Verwandte wie Ehepartner (in allen Kantonen) und Kinder (in den meisten Kantonen) nicht von der Erbschaftssteuer betroffen.

Auch die zweite Variante, die Schenkung, muss hinterher beim Erbgang berücksichtigt werden. Die Schenkungssteuersätze orientieren sich hierbei ungefähr an den Erbschaftssteuersätzen. Eine (versteckte) Schenkung liegt übrigens auch dann vor, wenn Eltern ihren Kindern Immobilien oder Wertgegenstände unter deren eigentlichem Wert verkaufen. In einem solchen Fall müssen dann die Kinder beim Erbgang den anderen Erben eine Ersatzzahlung leisten – es sei denn, die gesetzlichen Pflichtanteile sind trotzdem eingehalten und die Eltern verfügen zu Lebzeiten, dass keine Ersatzzahlung nötig ist.

Die dritte Variante, mit welcher Eltern die eigenen Kinder beim Immobilienkauf finanziell unterstützen können, ist das Darlehen. Ein Darlehen hat allerdings finanzielle Folgen für die Eltern, denn das Geld gehört weiterhin zu ihrem Vermögen und wird dementsprechend versteuert. Dies kann allerdings wiederum die Kinder erleichtern, denn sie bekommen das Geld und zahlen gleichzeitig keine Vermögenssteuer. Allfällige Zinsen unterliegen der gleichen Regelung: Von den Eltern müssen sie als Einkommen versteuert werden, während die Kinder sie vom steuerbaren Vermögen abziehen können, was die Progression bei der Einkommenssteuer abmildern kann.

 

Sind Eigenkapital und Tragbarkeit vorhanden, geht es noch darum mit dem Hypothekenrechner die günstigste Hypothek zu finden

 

Nutzen Sie dazu wiederum den Hypothekenrechner, um die Höhe der Hypothek zu berechnen. Fragen Sie dann mindestens drei bis vier Finanzierungsanbieter an und berücksichtigen Sie dabei unbedingt auch Versicherungen und Pensionskassen. Hausbanken nutzen gerne die Trägheit der Kunden in Bezug auf das Vergleichen der Angebote aus und setzen so viel zu hohe Zinssätze durch.

MoneyPark steht Ihnen hier bei Bedarf mit unabhängiger und kompetenter Beratung beim Finden der günstigsten Hypothek zur Seite. Wir vergleichen für Sie die Angebote von über 150 Finanzierungspartnern und berücksichtigen dabei neben Banken und Versicherungen auch Pensionskassen. Darüber hinaus beraten wir Sie auch gerne in den Bereichen Vorsorge sowie in allen Fragen rund um Kauf, Besitz und Verkauf von Immobilien.

 

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