Erwerbsunfähigkeit – wie rette ich meine Hypothek?

von / 14 März 2017
Erwerbsunfähigkeit

Die Erwerbsunfähigkeit eines Hypothekarnehmers kann schwerwiegende Folgen für die Hypothek und die eigene Immobilie haben. Daher lohnt es sich, mit dem Immobilienkauf auch die eigene Absicherungsstrategie zu definieren.

Die Erwerbsunfähigkeit ist eine Gefahr, welche häufig unterschätzt wird, obwohl sie allen Arbeitnehmern bekannt sein dürfte. Erwerbsunfähig werden können Arbeitnehmer infolge Krankheit oder Unfall, welche beide getrennt versichert werden können. Während Unfälle plötzlich eintreten und auch vonseiten der Krankenversicherung besser gedeckt sind, beginnen viele Krankheiten schleichend. Bis zur Erwerbsunfähigkeit ist es dann meist ein längerer Prozess. In dieser Phase ändert sich die finanzielle Situation der betreffenden Person mehrmals, was natürlich auch Einfluss auf eine eventuell vorhandene Hypothek hat. Im Krankheitsfall ist der Arbeitgeber nach Obligationenrecht im ersten Dienstjahr zunächst zu 3 Wochen Lohnfortzahlung verpflichtet, wobei sich diese Zeit je nach Dienstjahr verlängert. Danach greift die Krankentaggeldversicherung, wobei diese je nach Arbeitgeber über einen unterschiedlich langen Zeitraum unterschiedlich hohe Taggelder ausschüttet. Hypothekarnehmer sollten daher beim Definieren der eigenen Absicherungsstrategie über ihre Versicherungssituation von Arbeitgeberseite genau informiert sein. Gleiches gilt für die berufliche Vorsorge, denn von Pensionskasse zu Pensionskasse unterscheiden sich die Leistungen teils erheblich – und nicht selten wird lediglich das gesetzliche Minimum geleistet. Erfahren Sie in unserem Fachbeitrag, wie Sie Ihren Vorsorgeausweis der Pensionskasse richtig lesen.

Erbvorbezug

Sind bei Erwerbsunfähigkeit die Reserven verbraucht, dann ist die Hypothek schwer zu halten

Kritisch im Hinblick auf die eigene Hypothek ist vor allem der Moment, wenn die Reserven aufgebraucht sind und keine Taggelder mehr fliessen. Ab diesem Zeitpunkt muss Sozialhilfe beantragt werden, und bei deren Berechnung wird die Immobilie – zumindest teilweise – zum Vermögen gezählt. Die Folge: Man erhält weniger Sozialhilfe, hat demzufolge ein niedrigeres laufendes Einkommen und kann oftmals die Tragbarkeitsvorschriften des kreditgebenden Finanzinstituts nicht mehr erfüllen. Wer also seine Hypothek halten will, wenn er krankheitsbedingt so lange ausfällt, dass er keine Lohnfortzahlung mehr erhält, sollte sich privat zusatzversichern. Diese Absicherung ist vor allem für Alleinverdiener mit Familie wichtig – denn wenn diese Personen erwerbsunfähig werden, dann kann diese Situation die Familie in eine schwierige Situation bringen. Möglich sind hier zwei Modelle: eine Erwerbsausfallversicherung oder eine Risikolebensversicherung, wobei der Hauptunterschied darin besteht, dass letztere einen Sparanteil beinhaltet. Dieser kann je nach Produkt mehr oder weniger risikoreich sein – das persönliche Profil, die Konditionen der eigenen Hypothek und die familiäre Situation bestimmen also, welchen Versicherungsschutz Hypothekarnehmer gegen Erwerbsausfall am besten wählen sollten. Lesen Sie auch unseren Fachbeitrag zum Thema «Wie finde ich die richtige Lebensversicherung?». Übrigens: im Rahmen der MoneyPark Hypothekarberatung werden selbstverständlich sämtliche individuelle Absicherungsvarianten gegen Erwerbsunfähigkeit im Detail analysiert, um eine massgeschneiderte Lösung für die persönliche Situation zu finden.

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