Viele Hypothekarnehmer entscheiden sich dazu, ihre Hypothek in Tranchen mit verschiedenen Laufzeiten aufzuteilen. Dabei gilt es, einige Fallstricke zu beachten.
Eine Hypothek in mehrere Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten aufzuteilen, ist keine schlechte Idee: So senkt der Hypothekarnehmer das Risiko, die gesamte Hypothekarschuld womöglich just in einer Hochzinsphase refinanzieren zu müssen. Zudem kann der Hypothekarnehmer via Tranchierung verschiedene Finanzierungsmodelle wie Libor- und Festhypothek kombinieren.
Was sollte man bei der Tranchierung unbedingt beachten?
Hypothekarnehmer sollten allerdings berücksichtigen, dass sie sich mit einer Tranchierung unter Umständen an ihr Finanzinstitut binden: Liegen die einzelnen Tranchen mehr als 24 Monate auseinander, ist ein Wechsel mit der zuerst auslaufenden Tranche zu einem anderen Anbieter in der Regel nicht möglich (bzw. erst zwei Jahre vor Ende der gesamten Laufzeit). Der Grund liegt im für Laien etwas komplizierten Zinspfandrecht: Mit der Tranchierung wird der Schuldschein nicht aufgeteilt. Refinanziert der neue Finanzierungspartner also die auslaufende Tranche, muss er dafür in den so genannten „zweiten Rang“ gehen. Die Konsequenz: Falls es zu einer Zwangsversteigerung kommt, hat der Gläubiger im zweiten Rang das Nachsehen, da die Gläubiger im ersten Rang zuerst bedient werden.
Da das Risiko eines Ausfalls einer Hypothek mit der Laufzeit wächst, scheuen die Anbieter die Finanzierung im zweiten Rang. Ein Anbieterwechsel bei Tranchen, die mehr als 24 Monate auseinander liegen, ist entsprechend schwierig. Dennoch hat MoneyPark mit seinem Netzwerk von über 70 Finanzierungspartnern auch hierfür kundenspezifische Lösungen parat. Falls Sie sich für einen gestaffelte Auflösung Ihrer Hypothek interessieren, fordern sie eine Beratung bei Ihrem Hypothekarberater in Ihrer Nähe an.
Überbrücke mittels Forward-Hypothek
Einfacher ist es, wenn die Tranchen weniger als zwei Jahre auseinander liegen. In diesem Fall ist es möglich, mittels Forward-Hypothek die gesamte Hypothekarschuld abzulösen. Per Forward-Hypothek sichert sich der Hypothekarnehmer bereits heute die Zinssätze für eine Hypothek, die erst in Zukunft (max. in zwei Jahren) ausbezahlt wird.