Altersgerechtes Wohnen

von / 19 Januar 2017
2017 01 19 altersgerechtes wohnen

Die Vorstellungen von altersgerechtem Wohnen und die Bedürfnisse von Senioren sind sehr individuell. Trotzdem existieren Normen und Kriterien für die Definition altersgerechter Immobilien, aufgestellt vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO).

Massgebend sind die SIA-Norm 500 und die zusätzlichen Bestimmungen des BWO

Jeder hat eine Vorstellung von altersgerechtem Wohnen, und diese ist meist sehr individuell. Denn nicht alle Menschen haben im Alter die gleichen Probleme und Bedürfnisse, und die individuellen Wohnwünsche unterscheiden sich mitunter erheblich. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) steht daher vor einer grossen Herausforderung, denn es muss allgemeine Kriterien für die Definition von altersgerechtem Wohnen finden. Es fördert nämlich im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) unter anderem auch den Erwerb und Ausbau altersgerechter Immobilien – und diese Förderung unterliegt einer Liste von Kriterien, zu finden zum einen in den Bestimmungen aus Kapitel 9 und 10 der SIA-Norm 500, und zum anderen in einem Merkblatt des BWO mit zusätzlichen Bestimmungen. Dabei geht es vor allem um Barrierefreiheit und Rollstuhlgängigkeit, sowie um maximale Erleichterung bei der Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten.

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Altersgerechte Immobilien sind rollstuhlgängig und praktisch eingerichtet

Die Bestimmungen umfassen sämtliche Bereiche einer Immobilie, angefangen bei einem rollstuhlgerechten Parkplatz und ausreichend vorhandenen barrierefreien Besucherparkplätzen. Der Zugang zum Gebäude muss fugenfrei sein, und der Boden einen harten Belag haben. Aufgrund der Anforderungen an rollstuhlgerechte Wege muss eine Mindestbreite von 1,40m eigehalten werden. Vor dem Eintreten in die Immobilie gibt es auch noch Regelungen für den Eingangsbereich zu beachten, insbesondere müssen kontrastreiche Markierungen an der Tür vorhanden sein – und der Briefkasten muss sich in geringer Höhe befinden. Treppen müssen rutschfest und altersgerecht konzipiert sein, Aufzüge eine Mindestgrösse aufweisen. Vor den Türen muss es ausreichend Freifläche geben, damit man mit dem Rollstuhl problemlos wenden kann. In der Immobilie angekommen, betrifft eine wichtige Bestimmung die Zimmer: keine Raumdimension darf kleiner als 3m sein, zudem muss ein Zimmer mit der Mindestwohnfläche von 14qm vorhanden sein. Ausreichend Stauraum sowie eine kompakte Küche mit kurzen Arbeitswegen, eine grosse Dusche und ein gut zugängliches WC runden die altersgerechte Wohnung ab. Nicht vergessen sollte man auch rutschfeste Bodenbeläge und eine genügend helle und kontrastreiche Beleuchtung. Dies sind natürlich nur die Mindestanforderungen, welche eine Immobilie altersgerecht machen. Denn das Wichtigste in jeder Wohnung ist eine individuelle Einrichtung, mit der man sich wohlfühlt. Und dieses Bedürfnis haben Menschen aller Altersstufen gemeinsam.

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