1 Prozent Nebenkosten

von / 01 Juli 2019
Nebenkosten 1

Wer ein Eigenheim erwerben möchte, muss einige Hürden bei der Finanzierung nehmen. 1 Prozent Nebenkosten werden jeder Tragbarkeitsberechnung zugrunde gelegt. Doch ist eine Diskrepanz entstanden zwischen kalkulatorischen und effektiven Nebenkosten. Um auch bei knapper Tragbarkeit eine Finanzierung zu erhalten, sollten Sie daher zwingend Anbieter vergleichen und sich umfassend beraten lassen. 

Die Tragbarkeitsberechnung für eine Hypothek fusst auf drei Kostenfaktoren. Diese dürfen in Summe nicht mehr als ein Drittel des Bruttoeinkommens ausmachen, damit ein Finanzierungsinstitut den Zuschlag für eine Hypothek gibt. Neben den langfristigen Zinszahlungen für die Hypothek (auf Basis des kalkulatorischen Zinssatzes von 5 Prozent) und den Pflichtamortisationszahlungen für eine allfällige 2. Hypothek sind dies die Unterhalts- und Nebenkosten für das Eigenheim.

1 Prozent Nebenkosten

  • Zur Berechnung der Unterhalts- und Nebenkosten für das Eigenheim berechnet ma pro Jahr pauschal 1 Prozent. Darin enthalten sind Versicherungsprämien, Heizungs- und Stromkosten sowie Kosten für Renovationen und Unterhalt.
  • Wichtig zu wissen: Es handelt sich nicht um eine regulatorische Vorgabe – weder von der FINMA noch von der Schweizerischen Bankiervereinigung, sondern um Finanzierungsregeln der Institute selbst.

1 Prozent als Berechnungsgrundlage vielfach zu hoch

Bei der Berechnung der Nebenkosten ist vielfach eine Kluft zwischen den kalkulatorischen und den effektiv anfallenden Kosten entstanden. Dies aus zwei hauptsächlichen Gründen:

  • Erstens basiert die Nebenkostenberechnung fälschlicherweise auf dem Wert der Liegenschaft (Objekt- und Landwert). Landwertsteigerungen, die keinen Einfluss auf die Nebenkosten haben, fliessen voll in die kalkulatorische Berechnung ein.
  • Zweitens wird der energetische Zustand des Objektes nicht berücksichtigt, obwohl dieser die Betriebskosten stark beeinflusst.


Bei einem Neubau oder einer energieoptimierten Immobilie dürften die Nebenkosten in der Realität kaum mehr als ein halbes Prozent des Verkehrswertes ausmachen. Die überwiegende Mehrheit der Hypothekaranbieter rechnet aber pauschal mit Nebenkosten von einem Prozent.

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Berechnungsbeispiel

Bei einem Verkehrswert von einer Million Franken ergibt sich daraus bereits eine Differenz von 5’000 Franken jährlich. Allein diese kann über die Zu- oder Absage einer Hypothekarfinanzierung entscheiden. Im konkreten Fall ist mit der aktuell angewendeten Nebenkostenpauschale  ein Einkommen von rund 182’000 Franken notwendig. Zugrunde gelegt wurde eine 80-prozentige Finanzierung und eine Amortisation von 150’000 Franken innerhalb der nächsten 15 Jahre. Würde man mit einem halben Prozent rechnen, würde sich das benötigte Einkommen um satte 15’000 auf 167’000 Franken reduzieren.

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