Einspruch gegen Bauvorhaben: Was gilt?

von / 25 Juli 2016
richter

Wenn gebaut wird, hat dies immer auch Folgen für die Nachbarschaft. Wer sich gegen ein Bauvorhaben wehren möchte, kann einen Einspruch einreichen. Doch was gilt dabei?

Besitzer von Eigenheimen, aber auch Mieter einer Immobilie können gegen Baugesuche in Ihrer Nachbarschaft Einsprache bei der zuständigen Baubehörde erheben. Bei Einsprachen gegen Bauvorhaben bei der Gemeinde gilt es allerdings einige Dinge zu beachten:

Wer ist zum Einspruch berechtigt?

Verzögerungen bei Bauvorhaben gehen schnell ins Geld und Kosten den Bauherren wertvolle Zeit. Auch deshalb ist nicht jeder berechtigt, gegen ein Baugesuch Einsprache zu erheben. Grundsätzlich sind nur Nachbarn legitimiert, eine Einsprache zu erheben. Dabei ist der Radius, welcher rund um ein geplantes Bauobjekt zum Einspruch berechtigt, nicht klar definiert – lediglich eine „hinreichend enge räumliche Beziehung“ sowie ein „schützenswertes Interesse“ wird vorausgesetzt:

  • Im Einzelfall müssen Kläger also konkret darlegen, wie Sie von einem geplanten Bauvorhaben in der Nachbarschaft negativ beeinträchtigt wären. Es liegt auf der Hand, dass der Bau einer Dachluke die Nachbarn in einem kleineren Radius betrifft, als der Bau eines Stadions mit Flutlicht und Lautsprecheranlage.

Auch ist es nicht erlaubt, eine Einsprache für einen anderen Betroffenen, z.B. die betagte Mutter, zu erheben.

Zudem müssen Kläger darlegen, inwiefern sie von einem Bauvorhaben stärker als die Allgemeinheit betroffen wären. Wer die Durchgangsstrasse verhindern will, ohne von dieser mehr als die Allgemeinheit betroffen zu sein, wird also kaum Aussichten auf Erfolg haben.

Ferner muss man die Fristen zur Einreichung einer Einsprache im Auge behalten. Die Frist läuft ab Bekanntmachung eines Bauvorhabens, bspw. im kantonalen Amtsblatt, und beträgt normalerweise 20 Tage.

Einspruch Baugesuch

Wann ist eine Einsprache missbräuchlich?

Wer mit einer Einsprache einen anderen Zweck verfolgt, als Beeinträchtigungen der eigenen Situation abwenden zu wollen, wird mit seiner Einsprache kaum durchkommen und muss im schlimmsten Fall auch mit Schadensersatzforderungen seitens der Bauherrschaft rechnen.

Behalten Sie die Kosten im Auge

Bevor sich jemand für eine Einsprache entscheidet, sollte sich dieser unbedingt darüber informieren, welche Kosten auf ihn zukommen. Die Einspruchs-, Verfahrens und allfällige Anwaltskosten können schnell ins Geld gehen, weshalb Nutzen und mögliche Kosten im Vorhinein sorgfältig abgewogen werden sollten.

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