Wenn beim Immobilienkauf nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist, können Eltern ihren Kindern mit einem Erbvorbezug, einer Schenkung oder einem Darlehen aushelfen.
Wer in der Schweiz eine Immobilie kauft, darf eine Belehnung von 80 Prozent nicht überschreiten, sprich: 20 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie müssen als Eigenkapital vorhanden sein. Hiervon darf maximal die Hälfte aus vorbezogenem Vorsorgekapital bestehen; die andere Hälfte muss als sogenanntes «hartes Eigenkapital» eingebracht werden. Ist nicht genügend Geld dafür vorhanden, können die Eltern den Kindern einen Teil ihres zukünftigen Erbes bereits im Vorhinein überlassen, damit die Kinder den Traum von der eigenen Immobilie wahrmachen können. Hierbei gibt es drei Möglichkeiten: Erbvorbezug, Schenkung und Darlehen. Welche dieser Varianten gewählt werden sollte, hängt von der individuellen Situation, vom jeweiligen Betrag und auch vom Wohnkanton ab. Einen Unterschied gibt es übrigens zwischen den ersten beiden Varianten Erbvorbezug und Schenkung und der dritten (Darlehen): Bei Erbvorbezug und Schenkung geht nämlich das Geld in das Vermögen der Kinder über, während es im Falle eines Darlehens bei den Eltern verbleibt. Dies hat vor allem eine Folge: Schenkungen und Erbvorbezüge müssen hinterher beim Erbgang berücksichtigt werden, wenn es um die Festlegung der Pflichtanteile geht. Man kann also durch diese Varianten zwar seinen Kindern den Eigenheimkauf ermöglichen, kommt allerdings nicht um die gesetzlichen Pflichtanteile beim Erbe herum. Daher lohnt sich eine genaue Rechnung – sonst kann es nämlich passieren, dass die Kinder sich beim Ableben ihrer Eltern mit Forderungen anderer Erben konfrontiert sehen und Ausgleichszahlungen leisten müssen.
Erbvorbezug, Schenkung und Darlehen – das müssen Sie beachten
Die erste Unterstützungsmöglichkeit für Eltern ist der Erbvorbezug. Im Prinzip läuft hier alles wie bei der regulären Vererbung, mit dem Unterschied allerdings, dass die Vererbenden noch leben. Dennoch fällt hier, genau wie beim regulären Erbgang, die Erbschaftssteuer an. Diese ist kantonal geregelt und in demjenigen Kanton zu entrichten, wo die Eltern ihren Wohnsitz haben. Es empfiehlt sich also, beim Durchrechnen der verschiedenen Varianten in Erfahrung zu bringen, ob eine Erbschaftssteuer zu entrichten ist oder nicht. Allerdings sind nahe Verwandte wie Ehepartner (in allen Kantonen) und Kinder (in den meisten Kantonen) nicht von der Erbschaftssteuer betroffen. Auch die zweite Variante, die Schenkung, muss hinterher beim Erbgang berücksichtigt werden. Die Schenkungssteuersätze orientieren sich hierbei ungefähr an den Erbschaftssteuersätzen. Eine (versteckte) Schenkung liegt übrigens auch dann vor, wenn Eltern ihren Kindern Immobilien oder Wertgegenstände unter deren eigentlichem Wert verkaufen. In einem solchen Fall müssen dann die Kinder beim Erbgang den anderen Erben eine Ersatzzahlung leisten – es sei denn, die gesetzlichen Pflichtanteile sind trotzdem eingehalten und die Eltern verfügen zu Lebzeiten, dass keine Ersatzzahlung nötig ist. Die dritte Variante, mit welcher Eltern die eigenen Kinder beim Immobilienkauf finanziell unterstützen können, ist das Darlehen. Ein Darlehen hat allerdings finanzielle Folgen für die Eltern, denn das Geld gehört weiterhin zu ihrem Vermögen und wird dementsprechend versteuert. Dies kann allerdings wiederum die Kinder erleichtern, denn sie bekommen das Geld und zahlen gleichzeitig keine Vermögenssteuer. Allfällige Zinsen unterliegen der gleichen Regelung: Von den Eltern müssen sie als Einkommen versteuert werden, während die Kinder sie vom steuerbaren Vermögen abziehen können, was die Progression bei der Einkommenssteuer abmildern kann.
Folgende Fachartikel könnten Sie auch interessieren:
- Eigenheim als Vorsorge
- Scheidung – was passiert mit dem Eigenheim?
- Wie der kalkulatorische Zinssatz den Eigenheimkauf erschwert
- Welche Eigentumsform für den gemeinsamen Hauskauf?
- Die 10 grössten Fehler beim Hauskauf
MoneyPark hilft Ihnen mit unabhängiger und kompetenter Beratung beim Finden der besten Hypothek. Wir vergleichen für Sie die Angebote von über 70 Finanzierungspartnern und berücksichtigen dabei neben Banken und Versicherungen auch Pensionskassen. Darüber hinaus beraten wir auch gerne in den Bereichen Vorsorge, Investment und Pensionierungsplanung.