Damit Sie nach dem Umzug weiterhin Ihre Post bekommen, sollten Sie die neue Adresse frühzeitig melden. Damit dabei niemand vergessen geht, haben wir für Sie eine Checkliste erstellt.
Der Umzug in ein neues Zuhause ist ein grosser Schritt – besonders dann, wenn es Ihr erstes Eigenheim ist. Klar ist, dass im Umzugstrubel auch das eine oder andere vergessen geht. Deshalb geben wir Ihnen eine Checkliste der Stellen zur Hand, bei denen Sie Ihre neue Adresse melden sollten.
Einwohneramt: Persönlich oder via Online-Formular
In den meisten Schweizer Gemeinden müssen Sie sich beim Umzug persönlich ab- beziehungsweise anmelden. In manchen Gemeinden können Sie das Prozedere mittlerweile auch via Online-Schalter erledigen. Für die Anmeldung beim neuen Einwohneramt gilt üblicherweise eine Frist von 14 Tagen. Falls Sie innerhalb der gleichen Gemeinde umziehen, reicht in der Regel ein einfacher Brief an die Behörde.
Folgende Dokumente müssen Sie zur Einwohnerkontrolle mitnehmen:
- Pass, ID oder Führerschein
- Ausländerausweis und Aufenthaltsbewilligung
- Eine Bestätigung Ihrer neuen Wohnadresse (Mietvertrag oder Wohnungsausweis).
- Ihren Heimatschein. Diesen bekommen Sie bei der Abmeldung von Ihrer alten Wohngemeinde.
- Falls Sie Kinder haben: Familienbüchlein bzw. Familienausweis.
- Manche Gemeinden verlangen zudem eine Krankenkassenkarte aller Familienmitglieder
- Falls dienstpflichtig: Dienst- oder Zivilschutzbüchlein
Falls Sie einen Hund besitzen, müssen Sie diesen übrigens ebenfalls bei der Gemeinde an- und abmelden.
Neue Adresse beim Umfeld melden
Melden Sie Ihre neue Adresse bei…
- Ihren Verwandten
- Freunden
- Bekannten
- Dem Arbeitgeber
- Ihren Arbeitskollegen
- Ihren Nachbarn
Checkliste Adressänderung: Wer sonst?
Ihre neue Wohnadresse sollten Sie auch folgenden Stellen mitteilen:
- Post: Nachsendeauftrag
- Post: Postkonto, Kreditkarten, Postfach
- Bank (via Postweg oder Online-Banking Account)
- Krankenkasse
- Versicherungen (Hausratversicherung (ggf. anpassen!), Motorfahrzeugversicherung, Lebensversicherung, Rechtschutzversicherung, Haftpflichtversicherung etc.)
- Strassenverkehrsamt (Fahrzeug und Führerausweis) -> Hier finden Sie das für Sie zuständige Strassenverkehrsamt.
- Telekom-Provider (Handy, Festnetz, Internet, TV). Wichtig: Melden Sie den Umzug frühzeitig, damit die nahtlose Übertragung Ihrer Abos gewährleistet ist. Ziehen Sie mit jemandem zusammen, können Sie Ihre Verträge zusammenlegen oder jeweils einen künden. Beachten Sie dabei die Kündigungstermine!
- Zeitungs- und Zeitschriften-Abos
- Gemeindewerke: Gas-, Wasser- und Strom-Anbieter (übernimmt bei Mietern der Vermieter und oft auch die Gemeinde selber)
- AHV-Ausgleichskasse (nur Selbstständige und Rentner)
- Billag (Radio und TV)
- Anwalt
- Steuerberater
- Arzt
- Zahnarzt
- Tierarzt
- Schule oder Kindergarten
- Kinderkrippe
- Gemeinnützige Organisationen (Spenden-Adresse)
- Vereine, Klubs und Verbände
- Kundenkarten (SBB, Shopping etc.)
- Lieferdienste
- Adress-Sperrung für Werbung (so genannte Robinsonliste)
- Ihrem MoneyPark Berater.