Immokauf via Makler: 3 Tipps

von / 16 Dezember 2016
Immokauf via Makler

Wer eine Immobilie kauft, dessen direkter Ansprechpartner ist häufig nicht der Verkäufer, sondern ein Makler. Grundsätzlich hat der Käufer davon keinen Nachteil – einiges sollte er beim Immokauf via Makler aber beachten. Unsere 3 Tipps.

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Erster Tipp zum Immokauf via Makler: den Makler «durchchecken»

Es gibt einige Anhaltspunkte, anhand derer man die Seriosität eines Maklers beurteilen und Fehler beim Hauskauf verhindern kann. So sind zum Beispiel die Mitgliedschaft in einem Schweizer Immobilienverband oder die Angabe von Referenzkunden, für die der Makler erfolgreich gearbeitet hat, positive Zeichen. Gut ist auch, wenn der Makler aus der Region kommt, sich dort einen Namen gemacht hat und über ein gewisses Netzwerk verfügt. Denn das spricht dafür, dass seine Tätigkeit von vielen Seiten über einen längeren Zeitraum Anerkennung erfahren hat. Sollte der Makler versuchen, Sie zeitlich unter Druck zu setzen, dann ist Vorsicht geboten. Denn ein Immobilienkauf ist eine wichtige Entscheidung im Leben, die wohl überlegt sein will. Ein seriöser Makler nimmt darauf Rücksicht. Achten Sie ausserdem auf den Auftritt und auf die Internetpräsenz des Maklers. Ein seriöses, gut informiertes Gesprächsverhalten und ein klar strukturierter Internetauftritt sind ebenfalls gute Vorzeichen.

Immokauf via Makler - 3 Tipps

Zweiter Tipp zum Immokauf via Makler: auf Fallstricke vorbereiten

Makler sind Verkaufsprofis. Seien Sie vorbereitet, wenn man Ihnen einen Preis für Ihre Wunschimmobilie nennt. Denn der Makler zielt darauf ab, einen guten Preis zu erzielen – danach berechnet sich schliesslich auch seine Provision. Sie sollten also zumindest vergleichbare Objekte in der Gegend und das Niveau der Immobilienpreise kennen. Wenn Sie den Wert Ihrer Wunschimmobilie ungefähr einschätzen können, dann sind Sie in einer deutlich besseren Verhandlungsposition und können mehrere Tausend Franken sparen. Vorbereitung kann auch lohnen, was den Zustand der Immobilie betrifft. Beauftragen Sie bei einer bestehenden Liegenschaft im Zweifelsfalle einen Sachverständigen damit, eventuelle Baumängel zu identifizieren. Denn dieses Wissen bringt Sie ebenfalls in eine bessere Verhandlungsposition. Bei Neubauten sollten Sie zudem dafür sorgen, dass die SIA-Norm 118 als bindend im Kaufvertrag verankert wird, vor allem, damit der Verkäufer für Mängel haftet und nicht der Bauunternehmer. Denn ansonsten müssen Sie sich bei allfälligen Mängeln selbst mit der Baufirma auseinandersetzen.

Dritter Tipp zum Immokauf via Makler: keine Umgehungsgeschäfte

Bekommt man eine Immobilie vom Makler angeboten, dann wickelt dieser normalerweise auch den Kauf ab, handelt also den Preis aus und setzt den Kaufvertrag auf. Misstrauisch sollten Sie werden, wenn der Verkäufer plötzlich selbst aktiv wird und ein sogenanntes Umgehungsgeschäft vorschlägt. Er könnte Ihnen zum Beispiel anbieten, dass seine Ehefrau den Vertrag an seiner Stelle unterschreibt, damit keine Provision an den Makler fällig wird – denn diese beträgt 2 bis 3 Prozent des Verkaufspreises und wird vom Verkäufer bezahlt. Weitere Möglichkeiten zur Umgehung wären zum Beispiel ein Verkauf zu einem günstigeren Preis als dem, den der Makler ausgehandelt hat oder längeres Abwarten nach der Verhandlung mit dem Makler. Lassen Sie sich nicht auf solche Geschäfte ein, denn der Makler beobachtet normalerweise sehr genau, was mit der Immobilie passiert – und hat äusserst gute Chancen, im Falle einer Klage Recht zu bekommen. Denn Umgehungsgeschäfte aller Art sind nicht zulässig und es besteht nur in den seltensten Fällen Interpretationsspielraum.

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