Mietzinsreduktion im Jahre 2023 beantragen:
So gehen Sie am besten vor

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Das Bundesamt für Wohnungswesen hat Anfang Juni 2023 bekanntgegeben, dass der für die Berechnung der Mietzinsen ausschlaggebende hypothekarische Referenzzinsatz um 25 Basispunkte, von 1.25% auf 1.5% erhöht wird . Der jeweils gültige hypothekarische Referenzzinssatz wird alle drei Monate publiziert.

Basiert Ihr Mietzins auf einem höheren Referenzzinssatz als den nun seit 2023 gültigen 1.5%, besteht ein Anspruch auf Mietzinsreduktion.

Allerdings kann der Vermieter sowohl einen Teil der Teuerung (bis maximal 40%) als auch die allgemeine Kostensteigerung verrechnen, letztere muss er jedoch konkret nachweisen können. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie eine Mietzinsreduktion beantragen möchten.

Hypothekarzinsentwicklung

So beantragen Sie eine Mietzinsreduktion

Im Normalfall geben Vermieter einen niedrigeren Mietzins nicht unaufgefordert an die Mieter weiter, weshalb man als Mieter selbst aktiv werden muss. In einem ersten Schritt sollten Sie Prüfen, ob Ihr Mietzins auf einem höheren als dem aktuellen Referenzzinssatz basiert. Wenn dem so ist, haben Sie Anspruch auf eine Senkung des Mietzinses.

In einem nächsten Schritt können Sie vom Vermieter eine Senkung des Nettomietzinses auf den nächsten vertraglich festgelegten Kündigungstermin verlangen. Dieses Gesuch sollten Sie unbedingt schriftlich stellen (am besten per Einschreiben) und achten Sie zudem darauf, dass der Brief vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter eintrifft. Es lohnt sich zudem, eine Kopie des Schreibens aufzubewahren.

Nachdem der Vermieter Ihren Antrag auf eine Mietzinssenkung erhalten hat, muss er sich innerhalb von 30 Tagen mit einer Antwort bei Ihnen melden. Wie Eingangs erwähnt, kann der Vermieter die Teuerung und die allgemeine Kostensteigerung verrechnen. Sollte dies der Fall sein, lohnt es sich, vom Vermieter Unterlagen anzufordern, die seine Einwände belegen. Prüfen Sie diese Unterlagen genau oder lassen Sie diese falls nötig von einer Fachperson bewerten.

Was sind Ihre Möglichkeiten, wenn Sie mit dem Entscheid des Vermieters nicht einverstanden sind?

Wenn Sie mit dem Entscheid des Vermieters auf Ihren Antrag zur Mietzinsreduktion nicht einverstanden sind oder der Vermieter Ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen antwortet, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsbehörde Ihres Wohnbezirks wenden und dort ein Senkungsgesuch stellen. Achten Sie darauf, dass das entsprechende Schreiben an die Schlichtungsbehörde innerhalb von 60 Tagen nach Versand des ursprünglichen Gesuchs an Ihren Vermieter erfolgen muss. Die Schlichtungsbehörde wird dann darüber entscheiden, ob Ihnen eine Mietzinssenkung zusteht oder nicht.

Aktuelle Hypotheken-Zinssätze

Die angezeigten Zinssätze sind aktuelle Topkonditionen. Ihr persönlicher Zinssatz kann aufgrund von Belehnung, Tragbarkeit, Hypovolumen und Objektstandort abweichen.

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