Die Begrenzung des Abzugs von Schuldzinsen

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Die Begrenzung des Abzugs von Schuldzinsen

Seit dem 1. Januar 2001 unterliegt der Abzug von Schuldzinsen Beschränkungen. Wenn die Immobilie übermäßig mit Hypotheken belastet ist, kann es vorkommen, dass nicht mehr die gesamten Schuldzinsen abzugsfähig sind. Die Schuldzinsen können jedoch bis zur Höhe des Vermögensertrags (bewegliches und unbewegliches Vermögen) zuzüglich eines Betrags von CHF 50'000 vom Einkommen abgezogen werden, und zwar sowohl bei der kantonalen als auch bei der Bundessteuer.

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Die angezeigten Zinssätze sind aktuelle Topkonditionen. Ihr persönlicher Zinssatz kann aufgrund von Belehnung, Tragbarkeit, Hypovolumen und Objektstandort abweichen.

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